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Experten-Antwort

Abfindung bei 2 Renten / Anrechnung und Höhe

von Vandrage23.04.2012 | 14:24
2012 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin voll Erwerbsunfähig und beziehe eine Unfallrente sowie eine EU Rente. Nun spiele ich mit den Gedanken das ich die Unfallrente als Abfindung auszahlen lassen möchte, jetzt stellt sich mir aber folgende Fragen: 1. Wie hoch ist so eine Abfindung Maximal - also wie viele Jahre sind maximal Möglich bei einer mtl. Unfallrente von knapp 710 Euro? Ich bin derzeit 42 Jahre jung, weiblich. 2. Bekomme ich trotz Abfindung weiterhin meine EU Rente, oder wird dadurch meine EU Rente nicht mehr ausgezahlt, da ich plötzlich eine so hohe Zahlung als Abfindung bekomme? 3. wenn ich eine Abfindung von z.B. 10 Jahre bekomme, ich lebe aber zum Beispiel noch 30 Jahre. Dann erhalte ich bei den übrigen 20 Jahren keine Unfallrente, richtig? 4. Meine Unfallrente und meine EU Rente werden ja miteinander Verrechnet (teilweise zumindest). Wenn ich nun eine Abfindung bekomme, wie sieht es dann aus? Kann es sein das meine EU Rente dann erhöht wird, weil ich keine Unfallrente mehr bekomme die anrechenbar ist? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und freue mich auf eine nette Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vandrage,

Feli hat eine vollkommen zutreffende Antwort gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Vandrageam 23.04.2012 | 14:39
Hallo, als Nachtrag noch, ich bekomme meine Unfallrente bereits seit 1992. Vielleicht ist dies auch wichtig
Feliam 23.04.2012 | 14:45
1. Bei der BG erfragen. 2. Die EU-Rente wird bei Vorliegen der med. Voraussetzungen weiter gezahlt. 3. Die Abfindung wird so auf die EU-Rente angerechnet, als ob Sie die Unfallrente noch 10 Jahre lang monatlich bezögen. 4. Wenn die 10 Jahre um sind, wird keine Unfallrente mehr angerechnet.
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