Mit dem Monat der Wiederheirat oder der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft endet der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Der Rentner kann eine Abfindung erhalten, die das 24-fache der monatlichen Hinterbliebenenrente (Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Rente der letzten zwölf Monate) beträgt. Die Zahlung der Abfindung erfolgt nach Vorlage der neuen Heiratsurkunde beziehungsweise der Lebenspartnerschaftsurkunde.
Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der Auszahlung müssten Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Diese Frage können wir an dieser Stelle nicht genau beantworten.
Das fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, dass kann Ihnen im Forum keiner beantworten. Häng auch von der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ab (Stichwort: Fachkräftemangel).
Millionen von Bürgergeldempfängern, aber keine Leute 🤦muß man natürlich ausbilden, zum Nulltarif gibt's natürlich niemanden!
Das fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, dass kann Ihnen im Forum keiner beantworten. Häng auch von der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ab (Stichwort: Fachkräftemangel).
Wenn alle so dumm sind wie Du, kann man die aber nicht bei der Rentenversicherung gebrauchen.
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