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Abfindung-Einkommensanrechnung

von Applebee31.01.2008 | 15:30
1434 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Berufsgenossenschaft wird meine Verletztenrente abfinden(als Kapitalwert wurde 6,1 angegeben-was heißt das?).Die Verletzenrente wird ja bisher auf meine eigene Rente und meine Witwenrente angerechnet.Wie sieht das mit der Abfindung aus?Wird auch die auf die Witwenrente/Altersrente angerechnet??Wenn ja, welcher Betrag wird angerechnet und wie lange??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Applebee,

der Beitrag von Karl-Heinrich ist korrekt.

Wird anstelle der Verletztenrente eine Abfindung gezahlt, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der als Verletztenrente ohne die Abfindung zu zahlen wäre. Die Anrechung auf Ihre eigene Versichertenrente ist begrenzt auf den Zeitraum für den die Abfindung gilt. Andererseits verbleibt es bei der Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente.

1 Antworten

Karl-Heinricham 01.02.2008 | 08:25
Der Kapitalwert bedeutet, dass die Rente für 6,1 Jahre abgefunden wurde. Für Ihre Renten heißt das: Versichertenrente: Die Rente wird diese 6,1 Jahre weiter angerechnet und dann wird die Anrechnung beendet. Hinterbliebenenrente: Da gilt die Anrechnung unbegrenzt weiter. Eine Beendigung nach Ablauf des Abfindungszeitraumes gibt es da nicht.
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