Hallo Applebee,
der Beitrag von Karl-Heinrich ist korrekt.
Wird anstelle der Verletztenrente eine Abfindung gezahlt, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der als Verletztenrente ohne die Abfindung zu zahlen wäre. Die Anrechung auf Ihre eigene Versichertenrente ist begrenzt auf den Zeitraum für den die Abfindung gilt. Andererseits verbleibt es bei der Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente.