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Abfindung (Ergänzung)

von smily12.03.2009 | 08:39
1365 Ansichten
5 Antworten
Das ging ja fix - schönen Dank. Zur Ergänzung der Frage: Ich bin 60 habe 45 Jahre eingezahlt und die Abfindung beträgt 90.000 €

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2009 | 15:25

Um festzustellen, wie hoch Ihr Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung ist, können Sie einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" (Vordruck V 210) bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

4 Antworten

Jonasam 12.03.2009 | 08:49
Hallo Smily! Mit diesen Aussagen kann man Ihnen leider nicht ganz weiterhelfen, da man nicht weiß, ob die Voraussetzungen für die vorgezogenen Altersrenten erfüllt sind. Wenn Sie einen GdB von 50 haben, können Sie ab dem 60. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wenn der GdB von mind. 50 bereits am 16.11.2000 vorgelegen hat, dann können Sie mit 60 ohne Abschläge, ansonsten mit 10,8 % Abschlägen in Rente gehen. Jeden Monat den Sie später in Rente gehen, verringert sich der Abschlag um 0,3%. Die Altersrente wg. Arbeitslosigkeit fällt vorerst raus, da Sie dafür u. a. nach dem 58 1/2 Lebensjahr 52 Wochen arbeitslos gewesen sein müssen. Da Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fällt das raus. Die Rente wegen Altersteilzeit fällt auch raus, da Sie keinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. Die Altersrente für langjährig versicherte können sie ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Da ich Ihren Geburtsmonat und das Geburtsjahr (1948 oder 1949) nicht kenne, kann ich Ihnen nicht sagen, wie hoch die Abschläge wären (zwischen 7,2 % und 8,1 %). Ob die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist, kann ich nicht sagen. Wenn Sie 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung gezahlt haben, können Sie mit dem 65. Lebensjah abschlagsfrei in Rente gehen. Zur Höhe des Betrages den Sie einzahlen müssten, um die Abschläge auszugleichen kann man mit den Angaben leider nichts sagen. Auch zur besten Anlageform des Geldes kann man so nichts sagen. Sie sollten eine aktuelle Rentenauskunft anfordern, sowie eine Berechnung über die Höhe des Ausgleichsbetrages. Fragen Sie hierzu Ihren RV-Träger, oder beantragen Sie es über das Versicherungsamt in der Stadtverwaltung. MfG Jonas
Eins-ist-sicheram 12.03.2009 | 12:54
Rentiert nicht. Selbst wenn Sie "nur" auf dem Sparbuch anlegen, erhalten Sie mehr, vor allem bleibt Ihr "Rest"guthaben im Falle des Ablebens für die Erben. Bei der RV ist es futsch.
infomannam 12.03.2009 | 13:04
lassen sie das mit der zahlung an die drv - legen sie ihr geld lieber privat an. bringt mehr und sie können ggf. noch einen berechtigten für den fall der fälle angeben.
Jonasam 12.03.2009 | 13:05
Stimmt teileweise. Vorab: Ich würde es auch nicht machen. Die Frage ist halt wie alt man wird. Wird man 90 oder 100 rentiert es sich auf jeden Fall. Wenn man verheiratet ist, erhält die Witwe dadurch eine höhere Witwenrente. Aber wie gesagt. Persönlich wie dienstlich empfehle ich das niemanden. MfG Thomas
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