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Experten-Antwort

Abfindung für Rentenabschläge vom AG direkt in die GRV einzahlen.

von MM02.10.2025 | 11:03
234 Ansichten
5 Antworten
Bin in ATZ und bekomme am Ende der ATZ eine kleine Abfindung (8000 €) zum teilweisen Ausgleich der Rentenabschläge für vorzeitige Altersrente. Mein AG hat die Möglichkeit die Abfindung direkt auf mein Rentenkonto einzuzahlen. Die Abfindung ist dann steuerfrei, aber nur wenn ich den gleichen Betrag auch einbezahle. Ich habe schon vorher Beträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen eingezahlt. Werden diese Zahlungen angerechnet, oder muss das zeitgleich in Zusammenhang mit der Einzahlung der Abfindung erfolgen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2025 | 11:44

Hallo MM,

Sie können bis zu dem maximal einzuzahlenden Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung, der Ihnen ausgerechnet wurde, einzahlen. Dabei ist es nicht wichtig, wer das Geld einzahlt und ob es zeitgleich eingeht. Bzgl. des Steuerrechtes können wir Ihnen  hier im Forum leider keine Auskünfte geben.

4 Antworten

Nicht der Rede wert!am 02.10.2025 | 13:03
8000 € als Abschlagsausgleich sind Peanuts!
abcam 06.10.2025 | 13:28
Nicht der Rede wert! schrieb

8000 € als Abschlagsausgleich sind Peanuts!

Ist im aktuellen Fall schonmal das Doppelte, weil AG+AN Anteil mindestens 16.000 ergibt. Ausserdem wurden ja schon vorher Teilbeträge eingezahlt.
abcdeam 06.10.2025 | 13:50
Mit bisherigen Einzahlungen haben sie bereits Entgeltpunkte erworben, diese bleiben natürlich erhalten. Steuerfrei ist die AG-Zahlung nicht unbedingt in jedem Fall. Für die steuer- und SV-freie AG-Abfindung müssen sie erneut einen aktuellen Ausgleich beantragen. Mit diesem Bescheid steht für den AG dann der maximal steuerfrei einzahlbare Betrag fest, wenn sie denselben Betrag aus eigenem Geld oder ggf. der restlichen Abfindung (die versteuert werden muss) einzahlen werden. Beachten sie unbedingt zeitliche Reihenfolgen für Unterschrift Kündigung/Aufhebungsvertrag, Ausgleichsantrag, Ausscheidedatum und Einzahlungen. Sie können ihren Anteil durchaus auf mehrere Jahre verteilen. Fragen sie auch ihren Finanzbeamten/Steuerberater hierzu. Viele gute Informationen finden sie fachübergreifend und aus dem realen Leben z.B. unter der-privatier.com.
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