Hallo MM,
Sie können bis zu dem maximal einzuzahlenden Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung, der Ihnen ausgerechnet wurde, einzahlen. Dabei ist es nicht wichtig, wer das Geld einzahlt und ob es zeitgleich eingeht. Bzgl. des Steuerrechtes können wir Ihnen hier im Forum leider keine Auskünfte geben.
8000 € als Abschlagsausgleich sind Peanuts!
Mit bisherigen Einzahlungen haben sie bereits Entgeltpunkte erworben, diese bleiben natürlich erhalten.
Steuerfrei ist die AG-Zahlung nicht unbedingt in jedem Fall.
Für die steuer- und SV-freie AG-Abfindung müssen sie erneut einen aktuellen Ausgleich beantragen. Mit diesem Bescheid steht für den AG dann der maximal steuerfrei einzahlbare Betrag fest, wenn sie denselben Betrag aus eigenem Geld oder ggf. der restlichen Abfindung (die versteuert werden muss) einzahlen werden.
Beachten sie unbedingt zeitliche Reihenfolgen für Unterschrift Kündigung/Aufhebungsvertrag, Ausgleichsantrag, Ausscheidedatum und Einzahlungen. Sie können ihren Anteil durchaus auf mehrere Jahre verteilen.
Fragen sie auch ihren Finanzbeamten/Steuerberater hierzu.
Viele gute Informationen finden sie fachübergreifend und aus dem realen Leben z.B. unter der-privatier.com.
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Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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