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Experten-Antwort

Abfindung in Rente einzahlen

von Rentenfrage18.07.2022 | 20:38
96 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ist es möglich eine Abfindung aufgrund eines Aufhebungsvertrags in die Rente einzuzahlen, auch wenn - aufgrund einer andauernden Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde, - das Arbeitsamt seit der Aussteuerung aus dem Krankengeld eine Entgeltersatzleistung zahlt und - eine Arbeitswiederaufnahme nicht absehbar ist? Soweit ich gelesen habe kann nur dann zusätzlich in die Rente eingezahlt werden, wenn beabsichtigt wird mit Abschlägen früher in Rente zu gehen. Was bedeutet es in dem Zusammenhang, wenn zum Zeitpunkt der Abfindung bereits eine (befristete, Teil-) EM-Rente bezogen wird? Beispielalter: ca. 55 Jahre, ca. 400 Beitragsmonate .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.07.2022 | 10:35

Hallo Rentenfrage,

die Fragestellung ist aus meiner Sicht leider viel zu komplex, als dass sie hier in diesem Forum zielführend und abschließend beantwortet werden könnte. Wie auch von User „W°lfgang“ bereits geraten, sollten Sie sich hierzu zunächst umfassend und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

2 Antworten

W°lfgangam 18.07.2022 | 20:55
Hallo Rentenfrage, ein wirklich tricky Thema (speziell, da schon in TEM), das Sie zunächst besser mit einem örtlichen Rentenberater besprechen sollten. Probeberechnungen und so (was ein riesen Aufwand, da Modellrechnungen durchzuführen!) ...und so wäre auch die steuerliche Komponente zu bedenken <- da müssen Sie einen Steuerberater mit ins Boot holen/nicht Aufgabe der DRV. Sorry, trotz ein paar mehr Tagen Berufserfahrung würden Sie von mir keine örtliche/zielführende Antwort zu diesem Komplex erhalten. Gruß w.
senf-dazuam 20.07.2022 | 16:13
siehe auch https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/wie-eine-abfindung-di… Wenn bereits eine EM-Rente gezahlt wird, kann diese EInzahlung sich erst auf folgende Renten, z.B. eine Altersrente, auswirken.
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