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Abfindung meiner VBL-Rente

von Siegerland17.12.2018 | 17:27
727 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich erhielt im Nov./2018 eine für mich unerfreuliche Mitteilung über die Abfindung meiner laufenden Betriebsrente( VBL). Die telefonische Nachfrage bei der VBL warum, erklärte man das Renten unter 30€ mit einer Abfindung versehen werden. Gegen diese Entscheidung könnte ich eine Klage erheben, die erfahrungsgemäß aber nichts bringt.Mit 1000€ muß ich im Monat zurechtkommen, da sind ca.30€ für mich viel Geld. Ich bin jetzt 65 Jahre und die Abfindung ist bis zu meinem 77.Lebensjahr berechnet worden. Sollte ich aber weit über 80 Jahre werden, wie die meisten in meiner Familie sind 30€ für mich noch wichtiger. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, Antworten wären mir sehr hilfreich. Vielen Dank

6 Antworten

W*lfgangam 17.12.2018 | 19:20
Hallo Siegerland, die Abfindung ist in der Satzung (§ 43, Seite 27 + Ausführungsbestimmungen geregelt, Seite 59) https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ Ein Wahlrecht Ihrerseits ist nicht vorgesehen (nicht mehr ...endete mit Satzungsrecht vor 2001 ?)) Die rechtlichen Möglichkeiten gegen Entscheidungen der VBL werden ab Seite 33 dargestellt. Gruß w.
senf-dazuam 18.12.2018 | 11:33
Lassen Sie doch mal prüfen, welche Rente Ihnen diese Abfindung einbringt, wenn Sie sie (§ 187b SGB VI) in die gesetzliche Rente einzahlen. Ein EP sollte in diesem Jahr etwa 7000 Euro kosten und würde Ihnen lebenslang eine Rentensteigerung von heute 32 Euro bringen.
Vor der Renteam 18.12.2018 | 12:20
@Siegerland Da bin ich ja richtig happy, dass ich es auf 34.32€ gebracht habe! Die Idee von "Senf dazu" ist gar nicht so abwegig. Würde ich mir überlegen. Grüsse
Siegerlandam 19.12.2018 | 23:44
Ich sagen allen vielen Danken für die unterschiedlichen Antworten, sowie die Anregung. Ich wünsche allen schöne Feiertage
Siegerlandam 19.12.2018 | 23:44
Ich sagen allen vielen Danken für die unterschiedlichen Antworten, sowie die Anregung. Ich wünsche allen schöne Feiertage
suchenwiam 20.12.2018 | 10:23
Wenn man freiwillige RV-Beiträge zahlt, kann man diese im nächsten Jahr zu einem Großteil von der Einkommenssteuer absetzen (Sonderaufwand Altersvorsorge), das bringt noch Steuernachlass.
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