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Abfindung noch steuerfrei?

von arwen06.10.2007 | 15:43
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4 Antworten

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Arbeitnehmer, männlich, geb. 11/48, Altersteilzeit, momentan Freistellungsphase März 2007 bis März 2010 Mein Mann ist in dem Unternehmen seit 1975 beschäftigt und er erhält bei Ausscheiden eine Abfindung. Gilt in diesem Falle noch die steuerfreie Abfindung nach altem Recht, da sie vor dem 01.01.2006 vertraglich vereinbart wurde (bei Abschluss des Altersteilzeitvertrages) bzw. wie hoch wäre ein Steuerfreibetrag? Vielen Dank

4 Antworten

Schiko.am 06.10.2007 | 21:11
In der tat, der freibetrag von maximal 11.000 euro wurde ersatzlos gestrichen. Er gilt noch für abfindungen-im rahmen der beendi- gung eines arbeitsverhältnisses- , die aufgrund eines bis zum 31.12.2005 entstandenen anspruches spä- testens bis zum 31.12. 2007 an sie ausbezahlt wird. Ist aber in der alterteilzeitvereinbarung vereinbart, dass die abfindung erst nach dem 31.12. 2007 aus- bezahlt wird, provitieren sie vom freibetrag nicht mehr. Dies trifft vermutlich leider für sie zu, Bleibt als kleiner trost nurmehr im auszahlungsjahr die fünftelregelung. Diese dient zur abmilderung des progressionsvorbehaltes. Voraussetzung hierfür ist die zahlung in einem jahr, wobei die auszahlung in mehreren raten zu- lässig ist. Mit freundlichen Grüßen.
arwenam 07.10.2007 | 08:10
Herzlichen Dank für Ihre klare Antwort. Viele Grüße
arwenam 21.11.2007 | 16:26
Mein Mann hat letzte Woche von seinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass ihm aufgrund der Gesetzesänderung die Abfindung in Höhe von 9.800 Euro noch in diesem Jahr ausgezahlt werden kann. In dem Schreiben steht auch "Die Vorverlagerung der Auszahlung der Abfindung muss nicht in jedem Fall zu einem Steuervorteil führen." Wenn er diese Abfindung - wie vorgesehen - zwei Jahre später, allerdings dann nicht mehr steuerfrei, erhält, würde er auch ca. 700 Euro mehr bekommen. Habe mal in der seinerzeitigen Berechnung nachgesehen, die allerdings geschätzt war. Der Jahresbruttoverdienst beträgt bei meinem Mann (Steuerklasse 3 - kaum Lohnsteuern) ca. 20.000 Euro. Mein Jahresbruttoverdienst beträgt in diesem Jahr ca. 12.700 Euro - Steuerklasse 5 (bin auch in Altersteilzeit). Aber ein Fehler kann es doch nicht sein, das Schreiben schnellstmöglichst zu unterschreiben und zurückzusenden oder sollte ich mich doch lieber vorher z.B. bei der Gewerkschaft beraten lassen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Gruß
arwenam 21.11.2007 | 16:51
Mein Mann hat letzte Woche von seinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass ihm aufgrund der Gesetzesänderung die Abfindung in Höhe von 9.800 Euro noch in diesem Jahr ausgezahlt werden kann. In dem Schreiben steht auch "Die Vorverlagerung der Auszahlung der Abfindung muss nicht in jedem Fall zu einem Steuervorteil führen." Wenn er diese Abfindung - wie vorgesehen - zwei Jahre später, allerdings dann nicht mehr steuerfrei, erhält, würde er auch ca. 700 Euro mehr bekommen. Habe mal in der seinerzeitigen Berechnung nachgesehen, die allerdings geschätzt war. Der Jahresbruttoverdienst beträgt bei meinem Mann (Steuerklasse 3 - kaum Lohnsteuern) ca. 20.000 Euro. Mein Jahresbruttoverdienst beträgt in diesem Jahr ca. 12.700 Euro - Steuerklasse 5 (bin auch in Altersteilzeit). Aber ein Fehler kann es doch nicht sein, das Schreiben schnellstmöglichst zu unterschreiben und zurückzusenden oder sollte ich mich doch lieber vorher z.B. bei der Gewerkschaft beraten lassen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Gruß
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