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Abfindung selbst einzahlen um Rente zu verbessern?

von Aufgeber26.02.2009 | 21:57
4470 Ansichten
4 Antworten
Ich bin jetzt 53 Jahre alt, habe die letzten 24 Jahre meines Berufslebens immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient, also an oberster Grenze eingezahlt. Jetzt wird mir eine Abfindung angeboten (2 Jahresgehälter). Wenn ich keine neue Arbeit finde, zahle ich - außer einem Jahr Arbeitsamt - keine neuen Gelder mehr ein. Kann ich die spätere Rente aufbessern, wenn ich meine Abfindung in die Rentenkasse einzahle? (Könnte in der Zwischenzeit vom Gehalt meiner Frau leben).

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.02.2009 | 09:20

Schiko und "-_-" können wir uns nur anschließen. Zur Klärung Ihrer Frage ist es am sinnvollsten, eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Dort kann man anhand Ihrer bisher eingezahlten Rentenbeiträge am besten beurteilen, ob eine Aufbesserung Ihres Rentenkontos sinnvoll und möglich ist.

3 Antworten

Schiko.am 26.02.2009 | 23:31
Hoffe mit Ihnen, dass aufgrund der Mitteilung, dass in den letzten 24 Jahren der Verdienst immer bis zur Bemessungsgrenze war, folglich auch der Höchst- beitrag bezahlt wurde, nicht wieder eine Neiddebatte entsteht. Ich meine also so: Sind Sie Jahrgang 1956 ist ja die abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren und 10 Monaten möglich. Deshalb ist es zweckmäßig- auch in Hinblick für eine frühere Rente mit Abschlägen- dass Sie 35 Beitragsjahre nachweisen können, hierzu genügt der monatliche Mindestbeitrag von 79,60, der ja auch als vollwertiger Beitrag gilt. So ganz nebenbei, nicht 12 Monate, 15 Monate können Sie AL I beziehen. Habe auch festgestellt, für die genannten 24 Jahre haben Sie 45,9598 EP. a/ 26.56 erworben, dies sind 1.220,69 Bruttorente in diesen 24 Jahren. Natürlich bei nur 79,60 freiwilligen Beitrag sind es 4,13 Rentenzuwachs derzeit, dies ist aber für Sie unerheblich aufgrund bisherigen Renten Bio- graphie und der Stütze Ihrer Ehefrau. Legen Sie das Geld als Festgeld oder in Bundesschatzbriefen an, da ja z.Zt. Aktienberatung hier im Forum ausfällt. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 26.02.2009 | 23:39
Sie sollten sich zunächst erkundigen, inwieweit die Abfindung auf Ihren Leistungsanspruch bei der Agentur für Arbeit anzurechnen ist bzw. ob Sie eine Sperrzeit in Kauf nehmen müssen und wie lange. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist möglich, wenn die Agentur für Arbeit nicht aufgrund des Leistungsbezuges bereits Pflichtbeiträge entrichtet. Sie ist jedoch vermutlich nicht sinnvoll. Mit der Einzahlung ist das Geld nämlich weg. Die Rendite wäre gering, wenn Sie die Rente nicht lange genug beziehen. Man kann das nicht guten Gewissens empfehlen, sofern nicht ein anderes Ziel damit erreicht werden soll (z. B. Erfüllung einer Wartezeit oder Aufrechterhaltung eines Anspruches). In dem Fall würde aber ein Minijob bis 400,- € (ggf. mit "Aufstockung") oder ein freiwilliger Mindestbeitrag den Zweck erfüllen. Lassen Sie sich ggf. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle nach telefonischer Terminvereinbarung beraten. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Hilfreicham 01.03.2009 | 22:45
Die Abfindungszahlungen sind im vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wenn Sie das Geld in einer Basisrente anlegen sparen Sie nicht nur ein Teil der Steuern sondern das ganze ist auch Hartz IV sicher. Weitere Infos unter:www.mhodrea.de
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