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Abfindung Sozialversicherungspflicht

von Neurentner17.06.2007 | 19:42
1477 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 59 Jahre alt, werde zum Ende des Jahres aus meinem Unternehmenin ndie Arbeitslosigkeit entlassen. Zum Ausgleich meines Arbeitlosengeldes (18 Monate) erhalte ich eine Einmalzahlung des 1,3-fachen meines Jahreseinkommens.( ca. 50000,-E) Wird diese Zahlung steuer- und Sozialversicherungspflichtig sein. Was bleibt dann noch übrig? Dem Auflösungplan hatte ich bereits vor ca. 10 Jahren zugestimmt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Neurentner,

der Abfindungsbetrag wird nicht sozialversicherungspflichtig.

Allerdings findet die Abfindung bei der Steuer Berücksichtigung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder zuständigen Finanzamt.

Bedenken Sie, dass die Abfindung auch Einfluss auf die Arbeitslosengeld zahlung haben kann. Ihre zuständige Arbeitsagentur gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft.

1 Antworten

Schiko.,am 18.06.2007 | 08:55
Abfindungen unterliegen nicht der sozialversicherungspflicht. Trotz der sogenannten 1/5 regelung fällt entsprechend zusätzlich steuer an. Frei- beträge wurden gestrichen. Bei der steuerermittlung wird der arbeitsverdienst im jahr der auszahlung entsprechend bei der 1/5 regelung ein- bezogen, diesen betrag kenne ich nicht. MfG.
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