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Experten-Antwort

Abfindung u ATZ

von Jochen Rott26.11.2016 | 08:28
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6 Antworten

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Hallo, habe eine Frage zu diesem schon oft gefragten Thema. Habe einen ATZ-Vertrag Blockmodell , kann nach der Freistellungsphase mit Abschlag in Rente. Was ich durch dieses neue Gesetz nicht gemacht habe, ALG1 Sperrfrist usw. fast 1 Jahr fehlte was mir ja auch finanz. zu schaffen macht. Wollte aber nach 48 Beitragsj. keinen Abschlag hinnehmen, wirkt sich ja bei jeder Rentenerh. Witwenrente usw. aus. Jetzt zur Frage, im ATZ Vertrag steht, öffentl. Dienst, nach der ATZ gibt es für Abschläge diese Abfindung, nicht sehr viel aber besser als nichts. Sie wollen diese Abfindung nicht bezahlen da ich ja ohne Abschlag in Rente gehe. Kennt sich jemand bei diesem Thema aus, Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen Rott,

zu dieser arbeitsrechtlichen Frage können wir hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider keine Aussage machen.

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5 Antworten

GroKoam 26.11.2016 | 08:55
"nach der ATZ gibt es für Abschläge diese Abfindung" Was an "für Abschläge" verstehst Du nicht? Keine Abschläge = keine Abfindung.
Jochen Rottam 26.11.2016 | 09:05
Laut ATZ Vertrag konnte ich nur in Rente mit Abschlag. Habe finanz. Verluste da ich ohne Abschlag in Rente gehe. Muß der Arbeitgeber nicht diese Abfindung ausbezahlen da ich ja Verluste habe.
der anderenam 26.11.2016 | 09:58
Nein. Der Arbeitgeber muss sich -wie Sie - an den Vertrag halten. Sie haben für sich eine Entscheidung getroffen, die sich jetzt nachteilig auswirkt.
KSCam 26.11.2016 | 12:24
Ist zwar keine Rentenfrage, scheint aber eindeutig zu sein. Wenn für Renten mit Abschlägen eine Abfindung gibt, scheint es mir logisch dass es keine Abfindung gibt, wenn Sie bei der Rente keinen Abschlag haben. Alles weitere diskutieren Sie bitte mit Ihrer Personalstelle und nicht im Rentenforum.
W*lfgangam 26.11.2016 | 17:53
Hallo Jochen Rott, ob man das 'hinnehmen' will oder nicht, ist eher eine Frage des sich Rechnens. Offensichtlich haben Sie durch Ihre Entscheidung des Verschiebens des abschlagsbehafteten Renteneintritts und damit Verzicht auf die sonst zugesagte Abfindung zunächst erhebliche Einbußen, bis Sie mit ihrer "ich will aber keinen Abschlag-Entscheidung" finanziell wieder auf Linie sind ...wie lange, in wie vielen Jahren? Sie haben sich das doch hoffentlich vorher mal durchgerechnet/durchrechnen lassen? In Ihrem ATZ-Vertrag dürfte zur Abfindung Folgendes stehen: "Arbeitnehmer, die nach Inanspruchnahme der Altersteilzeit eine Rentenkürzung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente zu erwarten haben, erhalten für je 0,3 v. H. Rentenminderung eine Abfindung in Höhe von 5 v. H. der Vergütung (...)" Wie können Sie da noch herauslesen, dass Ihnen diese Abfindung AUCH zusteht, wenn Sie nach der ATZ gar nicht in eine vorzeitige Rente mit Abschlag gehen/Sie die Vertragsbedingungen in diesem Punkt bewusst nicht erfüllt haben? Gruß w.
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