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Experten-Antwort

Abfindung Unfallversicherung - Anrechnung?

von Vandrage06.03.2013 | 12:14
3099 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft sowie eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente von der deutschen Rentenversicherung. Nun überlege ich ob eine Rentenabfindung über 10 Jahre der Unfallversicherung ( § 78 SGB VII) für mich interessant sein könnte. Ich erhalte dann 50% Unfallrente und nach 10 Jahren dann wieder die komplette Rente der Unfallversicherung. Nun wird ja aus der Unfallversicherung ein Grenzbetrag ermittelt wodurch dann auch die Summe meiner deutschen Rentenversicherung ggfls. beeinflusst wird. Wenn ich nun für 10 Jahre die Unfallrente abfinden lasse erhalte ich ja nur noch 50%...Senkt sich somit dann der Jahresverdienst und somit auch der Grenzbetrag welcher zur Ermittlung der Rente bei der deutschen Rentenversicherung genommen wird, oder wird weiterhin der komplette Jahresbetrag der Unfallrente genommen um den Grenzbetrag zu ermitteln? Habe ich also keine Kürzungen der EU Rente der deutschen Rentenversicherung, wenn die Unfallrente nur noch zu 50% ausbezahlt wird, weil ich für 10 Jahre eine Abfindung bekomme? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir Antworten könnten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2013 | 10:40

Bei Anwendung des § 93 Abs. 1 bis 3 SGB VI sind die Unfallrente und der Jahresarbeitsverdienst in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie sich ohne Abfindung nach den jeweiligen Rentenanpassungsgesetzen, Rentenanpassungsverordnungen beziehungsweise Rentenwertbestimmungsverordnungen ergeben hätten. Das gilt sowohl für eine vollständige als auch für eine teilweise Abfindung der Unfallrente.

5 Antworten

Galgenhumoram 06.03.2013 | 13:13
Hier irrt der geneigte Leistungsbezieher. Die regelungen des § 93 SGB VI (Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen UV) besagt, dass auch Abfindungen berücksichtigt werden. Die Berechnung mag sich zwar anders gestalten; Auswirkungen ergeben sich jedoch weiterhin
Vandrageam 06.03.2013 | 13:18
Hallo, ich bekomme ja schon seit mehr als 20 Jahren Rente und weiß das die Leistungen angerechnet werden. Jedoch ist es wichtig zu Wissen ob bei einer Teilabfindung von 10 Jahre von 50% mtl. auch der Jahresverdienst um die 50% gemindert wird, welcher maßgeblich für den Grenzbetrag der deutschen Rentenversicherung nötig ist. Dies konnte mir die Berufsgenossenschaft nicht mitteilen und verwies mich hier zur deutschen Rentenversicherung. Laut BG bleibt der Jahresverdienst trotzdem identisch und sollte von der deutschen Rentenversicherung auch weiterhin als identisch geführt werden was nicht zur Minderung des Grenzbetrages führt. Dies wurde mir aber so nur mündlich mitgeteilt, da sich der SB nicht sicher war.
egal (der erste)am 06.03.2013 | 14:52
Nein, es ändert sich überhaupt nichts. Es wird quasi weiterhin so getan, als würden Sie die volle Unfallrente bekommen, der Grenzbetrag wird ebenfalls weiterhin wie bisher ermittelt!
egal (der erste)am 06.03.2013 | 14:52
Nein, es ändert sich überhaupt nichts. Es wird quasi weiterhin so getan, als würden Sie die volle Unfallrente bekommen, der Grenzbetrag wird ebenfalls weiterhin wie bisher ermittelt!
Panther1am 13.03.2013 | 19:16
Kann mir jemand sgaen, ob der Jahresarbeitsverdienst brutto oder netto gerechnet wird?
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