Hallo Simone,
davon ausgehend, dass das Versicherungskonto Ihres Vaters bereits geklärt ist (sollte es möglichst vor Rentenantragstellung sein), sind die erreichten EP bis 2019 bekannt. Diese werden aber für folgende Beispielrechnung aktuell nur benötigt, wenn Sie gleichzeitig die Gesamtrente Ihres Vaters im Voraus berechnen wollen (dann nehmen Sie die vorhandenen EP und addieren dazu die EP für 2020 gemäß nachfolgender Beispielrechnung und haben dadurch den ca. Rentenbetrag).
Dann nehmen Sie das aktuelle Bruttogehalt Ihres Vaters und multiplizieren Sie es mit 12.
Das Ergebnis teilen Sie durch 49.551,00 (das ist der aktuelle Durchschnittverdienst aller Versicherten).
Hierdurch erhalten Sie die EP Ihres Vaters für 2020.
Angenommen Monatsgehalt Brutto aktuell 4.870 EUR wären für 12 Monate 58.440,00 EUR
./. 40.551,00 = 1,44 (EP)
Die gleiche Berechnung mit der Abfindung inklusiv ergibt für 12 Monate 78.440,00 EUR :/. 40551,00 = 1,93 (EP)
Der ab Juli geltende Rentenwert beträgt 33.05 + 3,45% Erhöhung = 34,19. EUR
Ohne Abfindung sind das 1,44 x 34,19 = 49,23 EUR
mit Abfindung 1,93 = 65,99
Differenz also 16,76 EUR
Im Einzelnen ist diese Berechnung noch zu korrigieren, da Ihr Vater nicht volle 12 Monate in 2020 arbeiten wird und bei einer Hochrechnung der Berücksichtigungszeitraum sich auch noch mit in das Vorjahr verlagern würde, aber das verkompliziert Ihre aktuelle Fragestellung im Moment unnötig.
Aber anhand der o.a. Beispielrechnung können Sie vielleicht (im Zusammenhang mit der Lektüre der Ihnen empfohlenen Broschüre) nachvollziehen, dass es sinnvoll ist, dem Ratschlag von @**** zu folgen, und auf die Hochrechnung zu verzichten und sich mit der Abfindung über den Zeitraum bis zur später berechneten Rente zu ‚hangeln‘.
Zu beachten ist dazu noch, dass auch die Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zunächst von Ihrem Vater allein ‚verauslagt‘ werden müssten, dies wird dann aber auch mit den Beiträgen für die später festgestellte und nachbezahlte Rente verrechnet. Wie hoch diese ‚vorläufigen‘ KV-/PV-Beiträge sind erfahren Sie bei der zuständigen Krankenkasse.
Ergänzend noch zu Ihrer Berechnung als Laie für den RV-Beitrag für 20.000 EUR:
Der tatsächliche Beitragssatz wäre 18,6%, davon tragen der AG und Ihr Vater je die Hälfte (sofern dieser Betrag betragspflichtig ist). Das ändert aber dann nur den Betrag auf dem Bankkonto Ihres Vaters, nicht die Berechnung der EP. Hier gilt der Bruttobetrag des Einkommens, nicht der tatsächlich bezahlte Beitrag.
Und wenn Sie nun völlig durcheinander sind ob dieser vielen Zahlen, lassen Sie doch einfach Ihren Vater sich selbst darum kümmern, wenn er freigestellt wird bis zur Rente hat er ja Zeit! *freundlich lächelndes Zwinkern*
Einen schönen Sonntag!