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Experten-Antwort

Abfindung während Zeitrente

von Peter 20.04.2024 | 15:26
169 Ansichten
9 Antworten
Meine Erwerbsminderungsrente ist bis 30.11.24 befristet. Mein Arbeitgeber, die Deutsche Rentenversicherung, verweigert mir Auskunft über zustehende Abfindung nach dieser Rente; stattdessen "empfiehlt" er eine Weiterbeantragung über den 30.11.24 hinaus - vermutlich um Abfindung zu sparen. Was kann ich tun ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.04.2024 | 11:54

Hallo,

 

Rentenabfindungen werden nur geleistet an Hinterbliebene, die eine Witwen-oder Witwerrente beziehen und erneut heiraten. Dann besteht das Recht. Bei Zahlung und Wegfall einer Erwerbsminderungsrente müssen wir Sie dahingehend leider enttäuschen. Aber die Möglichkeit eines Antrages auf Weiterzahlung der Rente ist durchaus gegeben.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

8 Antworten

Du meine Güteam 20.04.2024 | 15:30
Na, da sind Sie ja hier genau richtig, auf einer Seite Ihres Noch-Arbeitgebers. Toll! Vielleicht sollten Sie eher Ihren Anwalt fragen.
Fake?am 20.04.2024 | 15:36
Ist das Fake...? Du sitzt doch quasi an der Quelle... Ist fast wie beim Arbeitsamt, wenn man dort arbeitet und kündigt, ist man am nächsten Tag ja doch wieder da...
Bruder Lustigam 20.04.2024 | 15:40
Fake? schrieb

Ist das Fake...?

Du sitzt doch quasi an der Quelle...

Ist fast wie beim Arbeitsamt, wenn man dort arbeitet und kündigt, ist man am nächsten Tag ja doch wieder da...

Nicht das er denkt, die Rentenversicherung ist quasi sein Arbeitgeber, weil sie ihm eine Rente zahlt. So dumm kann man manchmal gar nicht denken...
Oh Mannam 20.04.2024 | 16:19
Sich beim Arbeitgeber oder der Arbeitnehmervertretung oder der Gewerkschaft erkundigen. Es ist doch eine arbeitsrechtliche Frage und damit hier im Forum falsch.
Ach wasam 20.04.2024 | 17:00
Wieso sollte jemandem nach einer EM-Rente eine Abfidung zustehen? Träumen Sie weiter...
Icham 21.04.2024 | 05:23
Ach was schrieb

Wieso sollte jemandem nach einer EM-Rente eine Abfidung zustehen? Träumen Sie weiter...

Im Selbstbedienungsladen Öffentlicher Dienst ist alles möglich. Siehe die letzten Skandale Deutsche Bahn. 34 Milliarden Schulden aber Partys und Bonus bezahlen.
Theorie am 21.04.2024 | 07:44
Gehen wir einmal davon aus, die DRV ist TATSÄCHLICH der Arbeitgeber von Peter, dessen Beschäftigungsverhältnis momentan ruht... Und gehen wir weiter davon aus, dass Peter A) keinen Weiterbewilligungsantrag stellen möchte oder B) ein Weiterbewilligungsantrag abgelehnt werden würde... Was wäre also die logische Folge? Bei A) wäre er also wieder gesundet und sollte sich wieder an seinem Schreibtisch 😉 einfinden und bei B) müsste er sich um andere Sozialleistungen (Bürgergeld, Grusi) bemühen. In keinem Fall würde irgendein Grund bzgl. einer "Abfindung" bestehen; kein Arbeitgeber wäre so besch....t und würde im Falle eines Mitarbeiters in der Situation von Peter eine Kündigung aussprechen...
Ich aucham 22.04.2024 | 08:08
Ich schrieb

Im Selbstbedienungsladen Öffentlicher Dienst ist alles möglich.

Siehe die letzten Skandale Deutsche Bahn.

34 Milliarden Schulden aber Partys und Bonus bezahlen.

Ihnen ist aber schon klar, dass die DB nicht zum öffentlichen Dienst gehört, oder? Davon mal abgesehen, welcher DB-Mitarbeiter hat denn auch nur einen einzigen Euro Bonus bekommen? Oder können Sie nicht zwischen den Bossen und dem Personal unterscheiden? Scheint aber egal zu sein, einfach mal ein bisschen zu hetzen macht Ihnen scheinbar mehr Spaß.
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