Hallo,
die Rentenversicherung zahlt in diesem Falle die Witwenrentenabfindung ohne Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung an Sie aus.
Vorsorglich würde ich mich an Ihrer Stelle allerdings bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Krankenkasse danach ggf. direkt von Ihnen einen Beitrag aus dieser Witwenrentenabfindung berechnet.
Hierzu können wir als Rentenversicherungsträger keine Aussage treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung