Hallo Marlen,
Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. In diesen Fällen handelt es sich um sogenannte echte Abfindungen.
Damit liegt kein anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente vor.