Hallo Olga, Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bis 2022 geltende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro jährlich gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich seit 01.01.2025 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 39.322,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 19.661,25 Euro.
Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.
Kapitaleinkünfte spielen im Zusammenhang mit einer EM-Rente grundsätzlich keine Rolle und müssen darum nicht angegeben werden.