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Experten-Antwort

Abfrage von Kapitaleinkünften

von Olga05.05.2025 | 07:18
306 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich beziehe jetzt rückwirkend statt meiner teilweise Erwerbsminderungsrente ab 2022 eine volle Erwerbsminderungsrente. In dem Bescheid steht. Ich soll Kapitaleinkünfte oberhalb von 801 € für 2022 melden. Unter „was haben Sie jetzt zu tun?“ Hat da jemand die falschen Textziffern genommen? Seit wann werden Kapitaleinkünfte abgefordert, Grundrente stehen mir auch nicht zu. Oder 2022 noch etwas anderes.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olga, Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Die bis 2022 geltende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro jährlich gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich seit 01.01.2025 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 39.322,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 19.661,25 Euro.

Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.

 

Kapitaleinkünfte spielen im Zusammenhang mit einer EM-Rente grundsätzlich keine Rolle und müssen darum nicht angegeben werden.  

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4 Antworten

Mikeam 05.05.2025 | 09:00
Keine Ahnung, wahrscheinlich Fehler vom Amt.
Mikeam 05.05.2025 | 11:39
Naja der letzte Satz passt doch immerhin.
RentenSeppam 05.05.2025 | 18:38
Hallo, wenn es so im Bescheid steht, haben Sie wohl nur keinen Anspruch auf Auszahlung des Grundrentenzuschlages aufgrund ihres Einkommens. Da kommt dieser Zusatz automatisch im Bescheid. Für andere Regelungen werden die Kapitaleinkünfte nicht benötigt
Deutsche Rentenversicherung
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