Hallo Dagmar,
es ist auf jeden Fall ratsam, Ihre Krankenkasse über den Zuschlag zu Ihrer Erwerbsminderungsrente zu informieren, insbesondere deswegen, weil diese Zuschläge wie die reguläre Rente behandelt werden und daher grundsätzlich den gleichen Beitragspflichten wie Ihre Rente unterliegen.
Daher können sich durch die Zahlung der Zuschläge Änderungen bei der Berechnung der Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung ergeben. Die Zuschläge fließen nämlich in die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung ein und können hierüber die Höhe der zu zahlenden Beiträge beeinflussen.
Für weitergehende Informationen haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu wenden und einen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären. Sie können sich in dieser Sache aber auch direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam