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Experten-Antwort

Abgabe von Rentenpunkten nach Scheidung

von A. Ruehle24.10.2013 | 09:36
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2 Antworten

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Hallo, aus gesundheitlichen Gründen habe ich (52 Jahre) 2008 eine teilweise EM zugesprochen bekommen. Diese wurde im Jahr 2011 in eine volle EM umgewandelt. Ich bin chronisch Krank und muss damit leben ohne Aussicht auf Heilung. Mein Anliegen: Im Jahr 2005 wurde ich nach 14 Ehejahren geschieden. Mein ex-Mann (52 Jahre) bekam damals 3 Rentenpunkte beim Versorgungsausgleich zugesprochen. In einem Artikel " Neues Recht beim Versorgungsausgleich" habe ich folgendesgelesen: .....Die Zusammenrechnung der Anrechte führt in der Praxis oftmals zu Problemen, weil die zukünftige Wertentwicklung einzelner Anrechte unterschiedlich sein kann und damit eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Da die zukünftige Entwicklung der Anrechte nur auf Prognosen beruhen kann, kommt es häufig zu einer ungerechten Verteilung, wenn diese Prognosen nicht eintreffen." Künftig wird daher jedes in der Ehezeit aufgebaute Versorgungsanrecht im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten hälftig geteilt; eine Ehefrau erhält dadurch z. B. die Hälfte der Betriebsrentenansprüche, die der Ehemann während der Ehezeit angesammelt hat, und wird zukünftig beim Träger der Betriebsrente mit einem eigenen Konto geführt. Durch diese neue Form der Teilung wird eine größere Gerechtigkeit in der Aufteilung erreicht und darüber hinaus dafür gesorgt, dass fast alle Ansprüche zum Zeitpunkt der Scheidung vollständig und endgültig aufgeteilt werden können Bei mir ist der Fall der ungerechten Verteilung eingetreten. Mein ex-Mann hat zusätzlich eine Betriebsrente von der ich leider auch nicht profitiert habe.Kann ich meine 3 Rentenpunkte irgendwie zurück bekommen??????? Eine Expertenantwort wäre super. Danke an alle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.Ruehle,

leider ist ohne detaillierte Kenntnis des Urteils zum Versorgungsausgleich aus dem Jahr 2005 eine abschließende Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich.

Nach § 1587 Abs. 1 BGB i. d. F. bis 31.08.2009 fand zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsausgleich statt, soweit für sie oder einen von ihnen in der Ehezeit Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit begründet oder aufrechterhalten wurden.

Gegenstand des damaligen Versorgungsausgleichs waren nur die Anwartschaften oder Versorgungsaussichten, die unter den Katalog des § 1587a Abs. 2 BGB fielen. Dazu gehörten regelmäßig auch Betriebsrenten. Andererseits blieben nicht auf Arbeits- und Vermögenseinsatz beruhten Unfall-, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldrenten, Hinterbliebenenrenten, Waisenrenten und öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistungen außer Betracht. Versorgungen, die auf der Zuwendung Dritter beruhten, waren nur dann vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen, wenn der Dritte das Versorgungsanrecht begründete und dann zuwendete. Soweit der Dritte nur den für die Versorgung notwendigen Geldbetrag zuwendete und dieser sich dann selbst die Versorgung erkaufte, fiel diese unter den Versorgungsausgleich.

Es ist also wahrscheinlich, dass die Betriebsrente Ihres Ex-Mannes - soweit diese Anwartschaften auch in der Ehezeit lagen - bereits in den VAG eingeflossen sind. Das kann explizit aber nur dem Urteil entnommen werden. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, zunächst das Urteil zu prüfen und sich im Zweifelsfall von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Knut Rassmussenam 24.10.2013 | 12:41
Auch im alten Versorgungsausgleichsrecht wurden Betriebsrenten berücksichtigt. Kontrollieren Sie doch das Urteil bzw. den Beschluss dahingehend. Umgangssprachlich: Früher landete alles in einem Topf und wurde als Gesamtes geteilt. Heute teilt man viele kleine Tassen ...
Deutsche Rentenversicherung
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