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Abgaben aus betriebl.Altersvorsorge/Direktversicherung ?

von Jochen13.07.2009 | 17:12
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Bin nach Vorruhestand am 1.3.07 mit 63 Jahren Altersrentner geworden.Erhalte zusätzlich große Witwerrente und eine VBL-Betriebsrente (im öffentlichen Dienst beschäftigte Ehefrau nach ca.13,5 Ehejahren in 8/04 mit 73 Jahren verstorben.)Am 1.7.09 wurde meine betriebliche Altersvorsorge/Direktversich.fällig und ich erhielt eine Versicherungssumme plus angesammeltes Gewinnguthaben ausgezahlt.Frage:Sind diese Leistungen sämtlich steuerpflichtig?Muß ich meinen Rententräger bzw.die VBL hierrüber informieren?Um wieviel und in welcher Weise werden meine Witwer und VBL-Betriebsrente in etwa gekürzt?Wird hierfür wie für die zu entrichtenden Krankenkassenbeiträge die erhaltene Gesamtsumme zugrunde gelegt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jochen,

da Ihre Ehe am 01.01.2002 schon bestand und Sie und Ihre verstorbene Frau vor 1962 geboren wurden, wird die Direktversicherung nicht auf die Witwerrente angerechnet.

Zur KV- und Steuerpflicht und auch zu Auswirkungen auf die VBL kann ich hier leider keine Aussagen machen - bitte wenden Sie sich an die dafür zuständigen Stellen.

3 Antworten

Schiko.am 13.07.2009 | 19:10
Gar nicht so schlecht, wenn Sie keine Beträge nennen, es gibt nicht soviel Neider. Sie brauchen niemand zu verständigen, die Maschen des Gesetzes sind inzwischen so eng, dass Finanzamt und Krankenversicherung unterrichtet sind wenn Steuer oder Kassenbeitrag anfallen. Nachdem die Direktversicherung unter die Altfälle fällt ist keine Steuer abzuführen. Anders dagegen ist,s beim Kranken/Pflegeversicherungsbeitrag. Hier schlägt das Gesetz voll zu. Der Auszahlungsbetrag unterliegt , entsprechend aufgeteilt, zehn Jahre lang den Kranken/Pflegevers. Beitrag, derzeit 16,85 %. Eine Aufrechnung / Kürzung der einzelnen Rentenarten erfolgt nicht, aus- genommen, Ihre gesetzliche Nettorente ist so hoch, dass der anrechnungs- freie Betrag-West derzeit 718,18 plus 3% Steuerentlastung- über- schritten wird. Für den Krankenversicherungsbeitrag gilt als monatliche Höchstgrenze Euro 3,675 Bruttobetrag aller Bruttorenten einschließlich des Jahres- anteiles der Direktversicherung : durch zwölf für den Monatsbeitrag zur Krankenversicherung. Mit freundlichen Grüßen.
Jochenam 13.07.2009 | 19:13
Herzlichen Dank für die Infos Schiko! Zwecks einer eventuell detaillierteren Auskunft nachfolgend konkrete Angaben zu den einzelnen Beträgen: Erhalte monatlich Brutto 1261,70€ / Netto 1134,27€ Altersrente,dito 468,39€ / 421,09€ gr.Witwerrente,dito 267,11€ / 221,43€ VBL-Betriebsrente. Der Auszahlungsbetrag meiner betriebl.Direktversich.betrug 68394€ zusammengesetzt aus 31966€ Versicherungssumme und 36428€ angesammeltes Gewinnguthaben. Mit freundlichen Grüßen.
Skatrentneram 14.07.2009 | 08:02
Hallo Jochen, wie Schiko. schon geschrieben hat, brauchen Sie die Direktversicherung wg. Ihrer Rente niemanden melden. Anders ist ist für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie Mitglied einer gesetzlichen KK sein, sind für den Auszahlungsbetrag Beiträge dafür fällig. Ihr Auszahlungsbetrag geteilt durch 120 Monate ergibt mtl. 569,95 € x 16,85 % KV+PV ergibt einen mtl. Zahlbetrag von 96,04 €. Der Betrag wird sich aber bei jeder Änderungs des Beitragssatzes der KV bzw. PV ändern. Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Spaß beim Geld verjubeln :-))
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