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abgebrochene Reha

von Kasten19.08.2009 | 07:59
971 Ansichten
5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe absolute Mist gebaut; mir wurde eine Reha genehmigt; da ich mich nicht an die Hausordnung hielt, wurde ich aufgefordert, die Klinik zu verlassen. Jetzt habe ich Angst vor Sanktionen der Arbeitsagentur. Können diese eine Sperrzeit verhängen??? (Reha wurde nicht von der Arbeitsagentur verlangt; Antrag erfolgte aufgrund meines alleinigen Wunsches in Verbindung mit dem Hausarzt) Bin ich noch kranken-, pflege-, rentenversichert, so lange mir der Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur nicht vorliegt? Bitte dringenst Hilfe. (Nach dem ganzen "Schei.." den ich gebaut habe) mfg. Kasten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie nicht von der AfA aufgefordert wurden einen Reha-Antrag zu stellen brauchen Sie auch keine Angst haben, dass Sanktionen folgen.

Wie Sie jetzt sozialversicherungsmäßig da stehen, hängt davon ab, ob Sie noch in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie müssen der AfA lediglich mitteilen, dass die Reha beendet wurde, danach sind Sie, bei Bezug von AloGeld 1 oder 2, wieder sozialverscherungspflichtig gemeldet.

3 Antworten

Kastenam 19.08.2009 | 08:42
Besten Dank für prompte Antwort. Bin seit Nov. 2008 arbeitslos. mfg.
Bitte_sehram 19.08.2009 | 10:26
Haben Sie Interesse, die Reha fortzuführen? Ggf. ist ja eine andere Einrichtung bereit, Sie aufzunehmen. Hierzu sollten Sie sich entsprechend informieren. Vielleicht ja sogar über die Einrichtung, die Sie auch bei der Antragstellung unterstützt hat.
Kastenam 19.08.2009 | 11:37
Natürlich habe ich Interesse; bin schon dabei, alles zu versuchen mfg.
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