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Experten-Antwort

Abgebrochenes Fernstudium und EM-Rente / jetzt berufliche Reha

von Rehaonkel27.05.2014 | 17:43
827 Ansichten
2 Antworten
Auch wenn das Thema öfters im Forum aufgetaucht ist, frag ich trotzdem danach : ich bin seit 03/2010 voll erwerbsgemindert (psychisch/medizinisch, nicht AM) und war am Anfang der Rente auch mehr oder weniger handlungsunfähig. Anfang 2012 wollte ich meine Leistungsfähigkeit ausloten und habe 04/2012 ein Teilzeit-Fernstudium an der Fernuni in Hagen aufgenommen. Dies hat sich mit meiner Psychose eigentlich ganz gut vertragen, da ich ja wenig Kontakt mit anderen anderen Menschen hatte und der Stress überschaubar war. Allerdings fiel mir das Studium alles andere als leicht - ich habe mich trotzdem ein Semester durchgequält und im September 2012 sogar erfolgreich die 3 vorgesehenen schriftlichen Prüfungen absolviert. Danach war ich völlig erschöpft und ich habe das Studium nicht weiter fortgesetzt und auch keine weiteren Prüfungen mehr abgelegt - also abgebrochen. Inzwischen fühle ich mich wieder besser, meine Rente läuft noch bis 11/2014 und ich denke über einen Antrag auf berufliche Reha bei der DRV nach (15 Jahre erfüllt). Im Formular G130, das ich ausfüllen muss, wird nach "Fernlehrgängen" gefragt. Muss/Soll ich jetzt die 3 Prüfungen aus dem abgebrochenen Fernstudium angeben und kann mir deswegen Ärger mit der DRV drohen, oder interessiert die DRV nicht, ob ich mal zwischendurch ein Semester "erfolgreicher" Fernstudent war ? Oder kann ich eher Ärger bekommen, wenn ich die "Fernlehrgänge" im Reha-Antrag nicht angebe ? Irgendwie kann ich mich nicht entscheiden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 09:26

Das wurde bereits richtig von "Anonym" beantwort, sie sollten alle Angaben vollständig angeben, somit auch das bereits absolvierte Semster an der Fernuni Hagen.

1 Antworten

Anonymam 27.05.2014 | 18:32
Hallo "Rehaonkel", Du bist verpflichtet alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen. Soll heißen, wenn Du (vorsätzlich) falsche Angaben machst und es kommt raus, kann es "Ärger" geben. Daher rate ich Dir davon ab. Mit dieser Frage auf dem G130 versucht man deine gesundheitliche Stabiliät für eine berufliche Rehabilitation medizinisch abzuwegen. Dies kann in der Tat dazu führen, dass man dies als einen missglückten Wiedereingliederungsversuch sehen kann und Dir ggf. vorerst weiterhin die Erwerbsminderungsrente gewährt. Muss aber nicht so kommen, es ist kein automatischer Ausschlußgrund. Man kann dies als auch als einen positiven "Aufhänger" zur Gewährung sehen. Man wird Deinen gesamten Gesundheitszustand in Verbindung mit Deiner bisherigen Qualifikations in der Addition entscheiden.
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