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Experten-Antwort

Abgelehnt Gutachten

von Brigitte 10.01.2024 | 20:43
344 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was soll ich bitte machen wenn zwei unabhängige Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen das ich psychisch wieder gesund bin wenn ich aber 3 Jahre voher die volle EMR bekam? Meine Probleme haben sich nicht gelöst bin nur medikamentös gut eingestellt aber habe nach wie vor meine chronischen Schmerzen hat hier jemand Erfahrung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte,

 

ärztliche Entscheidungen und medizinische Fragen können in diesem Forum nicht überprüft bzw. bewertet werden.

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid bezüglich der Weiterzahlung der Rente erhalten haben, können Sie dagegen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und diesen entsprechend begründen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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5 Antworten

KSCam 10.01.2024 | 20:51
Liebe Brigitte, die Erfahrungen anderer werden Ihnen in der Praxis nicht weiterhelfen. Was nützt es Ihnen wenn ein Karl Heinz aus Hamburg und eine Renate aus Füssen hier anonym schreiben, dass sie ähnliches erlebt haben? Oder wenn Ihne eine Ilse aus Hameln oder Rüdiger aus Brandenburg schreibt dass sie Ihre Rente problemlos weiterbekommen haben? Sie müssen bezogen auf Ihren Fall mit ärztlicher Unterstützung versuchen zu argumentieren warum Sie weiterhin Rente bekommen wollen. Viel Glück.
Heinrich am 10.01.2024 | 21:31
Lass dich krankschreiben…. Solange es geht. Mehr als sechs Monate.
Brigitte am 10.01.2024 | 22:53
Ich bin ja schon ausgesteuert ich hätte die EMR schon 3 Jahre
Guter Ratam 10.01.2024 | 23:36
Gerade medizinische Sachverhalte kann man in einem anonymen Forum weder beurteilen noch lösen. Das Problem können Sie nur in Verbindung mit Ihren behandelnden Ärzten angehen und bei Ablehnung der Erwerbsminderungsrente sollten Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine Sozialverband oder Anwalt für Sozialrecht mit ins Boot holen. Mehr kann man Ihnen hier kaum raten.
VorOrtBeratungSuchenam 11.01.2024 | 12:03
Trotzdem. Gerade wenn Sie Widerspruch einlegen wollen und dann Zeiten nachweisen müssen. Und vor allem auch mit der Krankenkasse klären, ob nicht doch noch ein 'Restanspruch' auf Krankengeld besteht. Dies wäre z.B. der Fall, wenn bei der Bewilligung Ihrer EM-Rente seinerzeit von der Krankenkasse Erstattungsansprüche geltend gemacht wurden, weil KG und Rente parallel zusammenfielen. Und auch bei der Agentur für Arbeit melden und sich dort ausführlich beraten lassen (da haben Sie Anspruch drauf!), ob Ihnen dort (noch) Ansprüche zustehen. Evtl. unter Berücksichtigung des §145 SGB III (Nahtlosigkeit). Lassen Sie sich vor Ort beraten und holen Sie sich ggfs. Unterstützung von einem Fachanwalt oder einem Sozialverband wie z.B. VdK oder SoVD
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