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Experten-Antwort

Abgelehnte EM Rente u. Krankenversicherung

von Anne19.01.2015 | 14:55
1264 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo muss man die Beiträge zur Kranken/Pflege-Versicherung zurückzahlen wenn die EM Rente abgelehnt wurde oder zahlt die DRV die Beiträge für mich bis zur Bewilligung und falls die Rente abgelehnt wird übernehme ich erst dann den vollen Beitrag? Danke und Grüße Anne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2015 | 19:36

Hallo Anne,

ich verweise auf die sehr umfassende Antwort von „W*lfgang“.

3 Antworten

ottonormalVerbraucheram 19.01.2015 | 15:37
Hallo Wir Brauchen Details z.b Krankengeld? Ausgesteuert, Arbeitslos, Ungekündigt? usw.usw!
Anneam 19.01.2015 | 18:04
Hallo ich bin ausgesteuert und arbeitslos und freiwillig versichert in D - da würde ich auch bleiben hat mir die KK gesagt allerdings müßte ich den vollen Mindestbeitrag bezahlen. Da ich aber krank bin macht eine EM-Rente Sinn schon deshalb weil die DRV die KK-Beiträge weitgehend übernimmt sobald man den Antrag stellt aber nun die Frage: was passiert mit den KK Beiträgen wenn die Rente abgelehnt wird - muß ich dann rückwirkend die Differenz zum 'normalen' Beitrag rückzahlen?
W*lfgangam 19.01.2015 | 19:32
Hallo Anne, bis zur Bewilligung/Festsetzung einer Rente gilt man als 'Warterentnerin' und hat wenigstens den vollen MindestKV-Beitrag zu zahlen, so lange keine andere vorrangige Pflichtversicherung, auch 'Familienversicherung' in der KV greift. Dass Sie arbeitslos sind, beantwortet noch nicht die Frage, ob Sie Leistungen vom 'Arbeitsamt' erhalten - über die wären Sie sonst 'eigentlich' vorrangig pflichtkrankenversichert. Aber, offensichtlich liegen Gründe vor, dass Sie tatsächlich nur die freiwillige Versicherung in der KV haben. Und wie KK schon sagt, das würden Sie selbst bei Rentenbewilligung bleiben (müssen), weil wahrscheinlich die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt sind. Bedeutet: die Rentenversicherung würde bei jeder Rente niemals den KK-Beitrag übernehmen können - Sie haben den vollen Beitrag der freiwilligen KK zu zahlen - die Rentenversicherung zieht Ihnen aber auch keinen KK-Betrag ab, sondern legt auf die Rente noch einen Zuschuss zur KK von 7,3 % der Rente oben drauf. Vielleicht ist es doch besser, sich den Sachverhalt in der nächsten Beratungsstelle erklären zu lassen. KVdR kann/ist meist eine simple Angelegenheit, kann im Detail/Ausschluss aber schon mal verzwickt werden. Am Rande: bei geringen/keinen Einkünften könnten auch das Sozialamt als Ansprechpartner infrage kommen, falls das Arbeitsamt für Sie nicht mehr 'zuständig' wäre, dann wird über dieses Weg die KK geregelt. Gruß w.
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