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Experten-Antwort

abgelehnte EMR

von Benjamin09.06.2018 | 14:57
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2 Antworten

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Ich hatte eine befristete teilweise EMR, mein Gesundheitszustand hat sich im letzten halben Jahr verschlechtert, so dass ich eine volle EMR beantragt habe. Vor einigen Wochen war ich dann beim Gutachter, dass Gutachten liegt mir vor, es besagt, leistungsfähig unter 3 Stunden und ist sehr eindeutig im Hinblick auf eine volle EMR. Die DRV hat die teilweise EMR entfristet, mehr nicht. Also keine volle Rente. Mein ARbeitgeber kann mir bei meinem aktuellen Zustand keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten! Die DRV hat aber nicht wie bei der ersten Bewilligung überhaupt gefragt ob er dass bei den neuen Bedingungen kann. Eine REHA schließt das aktuelle Gutachten auch aus, da ich austherapiert bin. Kann hier die Arbeitsmarktrente greifen wenn mein Arbeitgeber mich so nicht mehr weiterbeschäftigen kann? Muss ich Widerspruch einlegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Benjamin,

"Schorsch" hat Ihre Frage bereits zutreffend und umfangreich beantwortet.

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1 Antworten

Schorscham 09.06.2018 | 15:16
Sie müssen nicht aber Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Allerdings sollten Sie dann besser einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband wie z.B. den VdK (www.vdk.de) oder den SoVD (www.sovd.de) damit beauftragen, da so Widerspruchs-/Klageverfahren ziemlich nervenzermürbend sein kann und juristische Laien schnell überfordert. Eine "Arbeitsmarktrente" KANN bewilligt werden, wenn der regionale Teilzeitarbeitsmarkt offiziell als verschlossen gilt. Alleine der Umstand, dass Ihr Ex-Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, reicht im Regelfall nicht aus. Es ist denkbar, dass Ihr RV-Träger grundsätzlich eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes unterstellt. Es kann aber auch sein, dass er eine individuelle Einzelfallprüfung durchführt, evtl. unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit. Einen Automatismus gibt es nicht. MfG
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