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Experten-Antwort

Abgelehnte Erwerbsminderungsrente trotz positivem Gutachten

von Schlawickel28.04.2021 | 07:39
4005 Ansichten
24 Antworten
Ich habe im Oktober 2020 eine Reha (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben) gestellt. Zur Entscheidung war ich dann Mitte Dezember zur Begutachtung bei einem vonn der DRV bestellten Guthachter. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass der Erhalt bzw. die Verbesserung meiner Arbeitsfähigkeit durch die Maßnahme nicht erreicht werden kann und meine Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmakrt ebenso wie meine Arbeitsfähigkeit in meinem derzeit ausgeübten Beruf nur noch bei 3 bis unter 6 Stunden liegt. Im Ergenbis wurde die beantragte Reha abgelehnt und mein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet. Ein entsprechender Rentenantrag wurde von mir dann Anfang März gestellt. Zwischenzeitlich wurden dann die Angaben zur Hinzuverdienstgrenze angefordert (eigentlich, so wird das in vielen Beiträgen geschildert, ein gutes Zeichen, dass die Rente bewilligt wird) und die Krankenkasse hat mich auch schon bezüglich des Zuschusses zur Krankenversicherung angeschrieben. Nach erfolgter Kontenklärung kam der Feststellungsbescheid und dann gestern der Schock - die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Die kurze Begründung: Man käme zu dem Ergebnis, dass ich noch 6 Stunden oder mehr täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Ich habe Widerspruch eingelegt, denn in dem von dwer DRV beauftragten Gutachten, auf Basis dessen meine Reha abgelehnt wurde, ist eindeutig dokumentiert, dass ich auch am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Um die Absurdität der Entscheidung zu unterstreichen: aufgrund meiner Erkrankungen und Behinderungen habe ich einen GdB von 60%, Merkzeichen G und Pflegegrad 3. (ich weiß, dass das grundsätzlich erst einmal keine Relevanz für die Erwerbsminderung hat, diese Punkte führten aber im Ergebnis des Gutachtens zur eingeschränkten Arbeitsfähigkeit). Unterlagen, aus denen sich eine Verbesserung meines Gesundheitszustandes ergeben könnten, kamen nicht ergänzend hinzu. Einzig hat sich mein Pflegegrad (bei Begutachtung 2) auf 3 verschlechtert. Für mich ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar, vor allem, weil entgegen des Gutachtens der DRV! ohne weitere Ausführungen eine andere Einschätzung getroffen wurde. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir hilfreiche Tipps geben? Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2021 | 09:32

Hallo Schlawickel,

einen Widerspruch einzulegen war grundsätzlich erstmal die sinnvollste Entscheidung. Wie auch bereits von Bartlett empfohlen wurde, hilft es möglicherweise, weitere medizinische Gutachten von anderen Institutionen einzureichen, falls Sie das noch nicht getan haben.

23 Antworten

Bartlettam 28.04.2021 | 08:31
Wenn alles so zuttifft wie geschildert ist es eigentlich ganz einfach : 1. Anwalt für Sozialrecht einschalten der den Widerspruch für Sie danm einlegt. 2. Wird dieser Anwalt dann das Gutachten und alle anderen med. Unterlagen bei der DRV anfordern. 3. Wird dann danach der Widerspruch entsprechend medizinisch begründet - durch NEU eingeholte Berichte /Atteste ihrer behnadelnden FACHärzte. Wichtig ist es auch die med. Unterlagen einzureichen die sowohl zu ihrem GdB als auch zu ihrem Pflegegrad ( Pflegegutachten ) geführt haben mit einzureichen. Je mehr med. Unterlagen umso besser. Viel macht in dem Fall auch viel.... 4. Wird es dann mit allergrösster Wahrscheinlichkeit zu einer erneuten - persönlichen - med. Begutachtung ihrerseits kommen. 5. Fällt danach dann die Entscheidung ob ihrem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht. Meiner nicht massgebliche Meinung wird es aber so sein, das ihrem Widerspruch entsprochen wird und Sie eine Rente erhalten.
Bartlettam 28.04.2021 | 08:37
" Zur Entscheidung war ich dann Mitte Dezember zur Begutachtung bei einem vonn der DRV bestellten Guthachter." Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung seitens des Gutachters an die DRV dem die DRV nicht zwangsläufig folgen muss ! Die Entscheidung über eine EM Rente erfolgt immer in der gesamtem Betrachtung / Bewertung aller med. Unterlagen die bei der DRV über Sie vorliegen und nicht alleine aufgrund des in Auftrag gegebenen Gutachtens. In ihrem Fall scheinen also andere ärztliche Unterlagen über Sie nicht mit der Einschätzung des Gutachters übereinzustimmen. Darum ist es wichtig das ein Anwalt eben alle med. Unterlagen bei der DRV anfordert und man diese dann bewerten kann wo z.b. der " Hase im Pfeffer " liegt.
Schlawickelam 28.04.2021 | 09:07
Bartlett schrieb

" Zur Entscheidung war ich dann Mitte Dezember zur Begutachtung bei einem vonn der DRV bestellten Guthachter."

Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung seitens des Gutachters an die DRV dem die DRV nicht zwangsläufig folgen muss !

Die Entscheidung über eine EM Rente erfolgt immer in der gesamtem Betrachtung / Bewertung aller med. Unterlagen die bei der DRV über Sie vorliegen und nicht alleine aufgrund des in Auftrag gegebenen Gutachtens. In ihrem Fall scheinen also andere ärztliche Unterlagen über Sie nicht mit der Einschätzung des Gutachters übereinzustimmen. Darum ist es wichtig das ein Anwalt eben alle med. Unterlagen bei der DRV anfordert und man diese dann bewerten kann wo z.b. der " Hase im Pfeffer " liegt.

Vielen Dank schon einaml für die Einschätzung. Was mich irritiert ist die Tatsache, dass in Bezug auf die Reha-Maßnahme dem Gutachten gefolgt wurde (in dem Ablehungunsbescheid der Reha wurde auch die festgestellte Erwerbsminderung angeführt) und nun das ganze komplett anders beurteilt wird. Offenbar bin ich mangels Erfolgsaussichten nicht mehr reha-fähig, aber kann noch voll arbeiten. Mal abwarten, was der Widerspruch bringt, ansonsten muss sich das Sozialgericht mit dem Fall befassen- Vielen Dank schon einmal, bin weiterhin empfänglich für jeden Tipp.
Zuschauerin am 28.04.2021 | 09:41
Ich würde, falls der Widerspruch abgelehnt wird, einen Anwalt einschalten. Haben sie das Gutachten selber gelesen? Ich habe als Zuschauerin einen ganz ähnlichen Fall miterleben müssen. Da hat die juristische Abteilung der DRV sogar die medizinischen Feststellungen des Gutachtens verändert, und zwar versteckt, nicht auf den ersten Blick sichtbar. Das können wir bis heute nicht begreifen, aber zwei Sozialgerichte haben es als rechtens bestätigt. Womit für mich Anträge auf Erwerbsminderungsrente zur Lotterie bzw. Willkür geworden sind. Das LSG Niedersachsen hat aber nun einmal(L 12 R 179/16) die Entscheidung so getroffen. Auch Urteile eines LSG sind nicht in Stein gehauen, aber in Anbetracht dieses 5-jährigen(!) Verfahrens sollte man heute nicht ohne Anwalt kämpfen. Andere Gerichte müssen nicht, dürfen sich aber daran orientieren. Aber nun hoffen wir erst einmal, dass der Widerspruch Erfolg hat. Also man wundert sich doch immer mehr, Pflegegrad 3 bei einer erworbenen Erkrankung ist viel, da wäre früher sofort die Rente durchgegangen. Und andere fragen hier, wieviele Stunden man zuverdienen darf...
Advokatusam 28.04.2021 | 12:03
Hallo Schlawickel, dein Zitat: Ich habe Widerspruch eingelegt, denn in dem von der DRV beauftragten Gutachten, auf Basis dessen meine Reha abgelehnt wurde, ist eindeutig dokumentiert, dass ich auch am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Ja, du hattest den Widerspruch von einem adäquaten Anwalt machen lassen, dann kommt die Angelegenheit i. d. R, in eine andere Schublade. Das allg. Credo von Anwalten...ja, die Lehen doch erstmals alles ab, kann ich nicht so allg. Unterschreiben, aber sicherlich schon einiges! (obwohl nach Prüfung, eine Rente usw. sicherlich berechtigt gewesen wäre) Neben der Einforderung von Gutachten sollte man immer auch die Berater ärztlichen Stellungnahmen und Aussagen von Dezernenten ggf. Sachbearbeiter (§ 25 SGB X). Die DRV Verwaltung muss nicht, aber kann den Gutachten zustimmen. Ich kann nur von der Ferne aus spekulieren wie-was-warum, ja es gibt oft DRV Entscheidungen gegen die Antragsteller, wo selbst die Sachbearbeitung (Regional, oder DRV Bund) oder die Damen und Herren von den Beratungsstellen vor Ort den Kopf schüttelten. Also, w. g. ich würde trotzdem jetzt gleich ein Anwalt darüber schauen lassen und nicht erst warten, ob hob oder top. Der Anwalt kann auch mit der DRV telefonieren und tiefgründiger Fragen. Grüße
Schlawickelam 28.04.2021 | 13:33
Zuschauerin schrieb

Ich würde, falls der Widerspruch abgelehnt wird, einen Anwalt einschalten. Haben sie das Gutachten selber gelesen? Ich habe als Zuschauerin einen ganz ähnlichen Fall miterleben müssen. Da hat die juristische Abteilung der DRV sogar die medizinischen Feststellungen des Gutachtens verändert, und zwar versteckt, nicht auf den ersten Blick sichtbar. Das können wir bis heute nicht begreifen, aber zwei Sozialgerichte haben es als rechtens bestätigt. Womit für mich Anträge auf Erwerbsminderungsrente zur Lotterie bzw. Willkür geworden sind. Das LSG Niedersachsen hat aber nun einmal(L 12 R 179/16) die Entscheidung so getroffen.

Auch Urteile eines LSG sind nicht in Stein gehauen, aber in Anbetracht dieses 5-jährigen(!) Verfahrens sollte man heute nicht ohne Anwalt kämpfen. Andere Gerichte müssen nicht, dürfen sich aber daran orientieren.

Aber nun hoffen wir erst einmal, dass der Widerspruch Erfolg hat. Also man wundert sich doch immer mehr, Pflegegrad 3 bei einer erworbenen Erkrankung ist viel, da wäre früher sofort die Rente durchgegangen. Und andere fragen hier, wieviele Stunden man zuverdienen darf...

Das Gutachten liegt mir in Kopie vor (wurde von der DRV zugeschickt), daher dürftn im Falle eines Falles Abweichungen oder Änderungen nachvollziehbar sein. Sofern dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, wird die Ablehnung dann wohl überprüfbare Gründe liefern. Nachvollziehbar ist die Entscheidung bisher nicht, gerade auch vor dem Hintergrund, dass bereits alle Informationen zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze eingeholt wurde. In diversen Beiträgen war das ja ein klares Indiz für die Rentenbewilligung. Selbst Mitarbeiter der DRV haben telefonsich bestätigt, dass in so einem Fall die Bewilligung kommt. Vielleicht hat ja der Sachbearbeiter nur den falschen Knopf gedrückt.... Scherz beiseite, aufbauend ist das Ganze nicht.
Tatsacheam 28.04.2021 | 15:12
Wenn jeder der "glaubt" erwerbsgemindert zu sein, dies tatsächlich auch wäre, würde es mit Arbeitskräften in Deutschland knapp werden. Daher ist es völlig korrekt, dass sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden, bevor diese Rentenzahlungen die Versichertengemeinschaft belasten.
Susiam 28.04.2021 | 15:39
Hallo Schlawickel, hat die Pflegekasse unkompliziert (ohne Einschalten eines MDK-Gutachters?) den Pflegegrad 3 anerkannt? Oder ist die Pflegekasse so gar verpflichtet den Pflegegrad 3 anzuerkennen? Ich würde so vorgehen, wie es User @ Bartlett vorgeschlagen hat. Viel Glück!
Olafam 28.04.2021 | 16:50
Tatsache schrieb

Wenn jeder der "glaubt" erwerbsgemindert zu sein, dies tatsächlich auch wäre, würde es mit Arbeitskräften in Deutschland knapp werden.

Daher ist es völlig korrekt, dass sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden, bevor diese Rentenzahlungen die Versichertengemeinschaft belasten.

Der Zugang zur Invalidenrente ist in D., europaweit verglichen, einer der schwersten. Im Gegensatz zum GdB existiert auch keine wissenschaftliche oder medizinisch festgelegte Methode der Feststellung. Es wird DDR-Fernsehen gespielt. Dort gab es eine Sendung, die hieß "Schätzen Sie mal" (... da nach unserer EinSChHÄTZUNG...) Schätzen kommt gleich nach Hokuspokus. Bei den einstigen EU - Renten waren immerhin noch mathematisch-leistungstechnische Vergleichskrterien gegeben. Natürlich ist nicht jeder, der sich für EM hält dieses auch. Aber welche Fälle man NICHT für EM hält ist mitunter auch fragwürdig.
Bartlettam 28.04.2021 | 16:56
Warum wann Widerspruch ohne fachanwaltliche Hilfe einlegt werde ich nie verstehen.. Mann Leute das kostet nicht viel !! Anwaltskjosten im Sozialrecht sind " Peanuts ". Die Rente zu verlieren bzw. nicht genehmigt zu bekommen kostet ein vielfaches !!! Die Erfolgsaussichten mit Anwalt sind dann um ein vielfaches höher als wenn man das selbst macht und entsprechende Verfahrensfehler begeht die im späteren Verfahren ( z.b. wenn es vors Sozialgericht geht ) auch von einem Anwalt nicht mehr auszubügeln sind..
Schlawickelam 28.04.2021 | 17:57
Susi schrieb

Hallo Schlawickel,

hat die Pflegekasse unkompliziert (ohne Einschalten eines MDK-Gutachters?) den Pflegegrad 3 anerkannt?

Oder ist die Pflegekasse so gar verpflichtet den Pflegegrad 3 anzuerkennen?

Ich würde so vorgehen, wie es User @ Bartlett vorgeschlagen hat.

Viel Glück!

Die Überprüfung des Pflegegrades erfolgte unabhängig von dem Reha-Antrag bzw. dem Rentenantrag und wird auch nicht durch diese beeinflusst, da die Begutachtung vom MDK erfolgt. Diesem liegt das Gutachten der DRV auch nicht vor. Aufgrund der verschlechterten gesundheitlichen Situation war es erforderlich, den Pflegegrad zu überprüfen. Der MDK hat in seiner Begutachtung dann den Pflegegrad 3 (gem. Punktesystem) festgestellt. Diese Begutachtung fand auch vor der Begutachtung durch die DRV statt.
Schlawickelam 28.04.2021 | 17:51
Tatsache schrieb

Wenn jeder der "glaubt" erwerbsgemindert zu sein, dies tatsächlich auch wäre, würde es mit Arbeitskräften in Deutschland knapp werden.

Daher ist es völlig korrekt, dass sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden, bevor diese Rentenzahlungen die Versichertengemeinschaft belasten.

Diese unqualifizierten Anmerkungen haben in einem Forum nichts zu suchen. Ich hoffe, Sie werden niemals ernsthaft erkranken und sich dann so einen respektlosen Müll anhören müssen.
Susiam 28.04.2021 | 19:08
Hallo Schlawickel, besten Dank für Ihre Rückmeldung. Jetzt habe ich alles verstanden. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
W°lfgangam 28.04.2021 | 19:14
Olaf schrieb

Der Zugang zur Invalidenrente ist in D., europaweit verglichen, einer der schwersten. Im Gegensatz zum GdB existiert auch keine wissenschaftliche oder medizinisch festgelegte Methode der Feststellung. Es wird DDR-Fernsehen gespielt. Dort gab es eine Sendung, die hieß "Schätzen Sie mal" (... da nach unserer EinSChHÄTZUNG...) Schätzen kommt gleich nach Hokuspokus. Bei den einstigen EU - Renten waren immerhin noch mathematisch-leistungstechnische Vergleichskrterien gegeben. Natürlich ist nicht jeder, der sich für EM hält dieses auch. Aber welche Fälle man NICHT für EM hält ist mitunter auch fragwürdig.

Wenn jeder der "glaubt" erwerbsgemindert zu sein, dies tatsächlich auch wäre, würde es mit Arbeitskräften in Deutschland knapp werden. Daher ist es völlig korrekt, dass sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden, bevor diese Rentenzahlungen die Versichertengemeinschaft belasten.
Der Zugang zur Invalidenrente ist in D., europaweit verglichen, einer der schwersten. Im Gegensatz zum GdB existiert auch keine wissenschaftliche oder medizinisch festgelegte Methode der Feststellung. Es wird DDR-Fernsehen gespielt. Dort gab es eine Sendung, die hieß "Schätzen Sie mal" (... da nach unserer EinSChHÄTZUNG...) Schätzen kommt gleich nach Hokuspokus. Bei den einstigen EU - Renten waren immerhin noch mathematisch-leistungstechnische Vergleichskrterien gegeben. Natürlich ist nicht jeder, der sich für EM hält dieses auch. Aber welche Fälle man NICHT für EM hält ist mitunter auch fragwürdig.
...es gab auch den 'Schwarzen Kanal', die 'Qualität' Ihres Beitrags entspricht dem ;-) Gruß w.
Mein Wegam 28.04.2021 | 19:47
Hallo Lang, lang (2006) ist es bei mir schon her. Den Weg, den ich nach der (auch so erlebt wie Sie) unerwarteten Ablehnung bestritt, hier geschildert: Unerwartete Ablehnung daher, weil ich telefonisch gesagt bekam, die Akte sei medizinisch positiv durch und gehe nur noch kurz zum "Chef", dann käme der Bescheid. Der kam dann aber ablehnend. Ich habe fristwahrend formlos den Widerspruch eingereicht und um Aktenensicht gebeten. Die Akteneinsicht wurde mir unter Aufsicht in den Diensträumen der nächsten DRV-Behörde gewährt. Dort war man sehr freundlich und ich erhielt aus der Akte auch 2 von mir gewünschte Kopien, über mir noch nicht vorliegende Befundunterlagen. Nach der Akteneinsicht verfasste ich, untermauert mit aktuellen Befundberichten meiner HA- und FA-Praxen sowie aktuellen Klinik- und Therapieberichten, nach Rücksprache mit dem bereits von mir konsultiertem Anwalt, alleine meinen Widerspruch, da der VDK bei mir keine Chance auf Erfolg sah (ich sei mit 49 zu jung für eine EMR, war der VDK Anwältin ihr Argument) und meine Rechtsschutzversicherung erst im Klageweg griff. Mein Widerspruch wurde, wie vom Anwalt vorweg vermutet, gleichfalls negativ beschieden, sodass ich mit ihm gemeinsam den Klageweg bestritt. Gutachterlch wurde im Vorfeld mehrfach dargelegt, dass eine erneute Rehamaßnahme das Leistungsbild nicht mehr steigern würde, sowie, dass alle therapeutischen Maßnahmen (16 Jahre Therapien hatte ich hinter mir) bereits ausgeschöpft seien, ich somit als austherapiert gelte. GdB 70 unbefristet lag damals vor. Doch die DRV sandte mich während des Klageverfahrens im Eilverfahren noch zur Reha, obwohl ich bekanntermaßen zuvor aus einer erneuten fünfwöchigen stationären schmerztherapeutischen Maßnahme kam. All diese Befunde/Berichte wurden dem Sozialgericht ebenfalls zugesandt und ich erbat abschließend, über meinen Anwalt, von dort ein erneutes persönliches unabhängiges gerichtliches Gutachten herbeizuführen. Mir wurde ein gerichtlich bestellter Gutachter benannt, den ich persönlich auch endlich einmal als wirklich unabhängig in seiner gutachterlichen Tätigkeit einstufen durfte. Vom Gericht wurde mir über meinen Anwalt das 27 seitige Gutachten zugestellt. Kurz darauf erhielt ich das "auf richterliche Anordnung schriftliche Anerkenntnis der vollen EM" von der DRV zur rückwirkenden Zahlung ab Antragstellung. Das alles lief per Aktenlage ab, sprich, es gab keine persönliche gerichtliche Anhörung. Von Antragstellung bis zum Anerkenntnis waren es gute 2 1/4 Jahre. Mein Tipp: Durchhalten, nicht verzweifeln, viel Geduld haben und notfalls mit Hilfe eines Rechtsbeistand kämpfen und alle Befunde etc. als Beweismittel auch richtig vortragen und einsetzen. Alles Gute und viel Erfolg!
Uteam 28.04.2021 | 20:00
Ich habe fristwahrend formlos den Widerspruch eingereicht und um Aktenensicht gebeten. Die Akteneinsicht wurde mir unter Aufsicht in den Diensträumen der nächsten DRV-Behörde gewährt. Dort war man sehr freundlich und ich erhielt aus der Akte auch 2 von mir gewünschte Kopien, über mir noch nicht vorliegende Befundunterlagen.
Kann man sich Kopien der ganzen Akte von der DRV auch nach Hause schicken lassen?
Tatsacheam 28.04.2021 | 20:00
Schlawickel schrieb

Diese unqualifizierten Anmerkungen haben in einem Forum nichts zu suchen. Ich hoffe, Sie werden niemals ernsthaft erkranken und sich dann so einen respektlosen Müll anhören müssen.

Wenn jeder der "glaubt" erwerbsgemindert zu sein, dies tatsächlich auch wäre, würde es mit Arbeitskräften in Deutschland knapp werden. Daher ist es völlig korrekt, dass sehr strenge Maßstäbe angesetzt werden, bevor diese Rentenzahlungen die Versichertengemeinschaft belasten.
Diese unqualifizierten Anmerkungen haben in einem Forum nichts zu suchen. Ich hoffe, Sie werden niemals ernsthaft erkranken und sich dann so einen respektlosen Müll anhören müssen.
Ja die Wahrheit kann eben nicht jeder vertragen und doch werden Sie damit leben müssen.
bahnhofam 28.04.2021 | 20:57
Ute schrieb

[/quote]

Ich habe fristwahrend formlos den Widerspruch eingereicht und um Aktenensicht gebeten.

Die Akteneinsicht wurde mir unter Aufsicht in den Diensträumen der nächsten DRV-Behörde gewährt.

Dort war man sehr freundlich und ich erhielt aus der Akte auch 2 von mir gewünschte Kopien, über mir noch nicht vorliegende Befundunterlagen.

[/quote]

Kann man sich Kopien der ganzen Akte von der DRV auch nach Hause schicken lassen?

Ich habe fristwahrend formlos den Widerspruch eingereicht und um Aktenensicht gebeten. Die Akteneinsicht wurde mir unter Aufsicht in den Diensträumen der nächsten DRV-Behörde gewährt. Dort war man sehr freundlich und ich erhielt aus der Akte auch 2 von mir gewünschte Kopien, über mir noch nicht vorliegende Befundunterlagen.
Kann man sich Kopien der ganzen Akte von der DRV auch nach Hause schicken lassen?
Ja, mir wurden die Kopien nach Hause gesandt. Ich hatte auch Kopien angefordert.
Tatsacheam 29.04.2021 | 06:09
Schlawickel schrieb

Leider scheinen mal wieder nicht alle verstanden zu haben, wozu so ein Forum dient. Haltlose Unterstellungen, politisches Stammtischpalver oder ähnlicher Müll haben hier nichts zu suchen.

Ja die Wahrheit kann eben nicht jeder vertragen und doch werden Sie damit leben müssen.
Leider scheinen mal wieder nicht alle verstanden zu haben, wozu so ein Forum dient. Haltlose Unterstellungen, politisches Stammtischpalver oder ähnlicher Müll haben hier nichts zu suchen.
Wer sich an ein Forum wendet, muss auch andere Meinungen als die eigene akzeptieren, insbesondere wenn es mehr als eine Wahrheit gibt. Dass Sie das nicht können, haben Sie ja ausreichend bewiesen und daher sollten Sie Foren im Interesse aller besser meiden.
Scvhlawickelam 29.04.2021 | 09:09
Tatsache schrieb

Ja die Wahrheit kann eben nicht jeder vertragen und doch werden Sie damit leben müssen.[/quote]

Leider scheinen mal wieder nicht alle verstanden zu haben, wozu so ein Forum dient. Haltlose Unterstellungen, politisches Stammtischpalver oder ähnlicher Müll haben hier nichts zu suchen.

[/quote]

Wer sich an ein Forum wendet, muss auch andere Meinungen als die eigene akzeptieren, insbesondere wenn es mehr als eine Wahrheit gibt. Dass Sie das nicht können, haben Sie ja ausreichend bewiesen und daher sollten Sie Foren im Interesse aller besser meiden.

Hier geht es um Fragestellungen und Tipps und nicht, so wie Sie es anscheinend gerne machen, um Unterstellungen und Urteilen über Menschen und Sachverhalte, die Sie nicht kennen. Ein Großteil der Forennutzer beherzigt dies auch. Und wenn Sie sachlich nichts zu diesem Thema beisteuern können sollten Sie sich besser aus den Foren raushalten. Aber auch das werden Sie nicht verstehen. Es gibt halt Menschen mit Charakterzügen, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Und in der Anonymität des Internets kann man sich ja auch austoben. Sie würden mir einen riesigen Gefallen erweisen, wenn Sie sich nun aus diesem Thema raushalten, denn etwas konstruktives können Sie ja offenbar nicht beisteuern.
Grokoam 29.04.2021 | 11:55
Scvhlawickel schrieb

Hier geht es um Fragestellungen und Tipps und nicht, so wie Sie es anscheinend gerne machen, um Unterstellungen und Urteilen über Menschen und Sachverhalte, die Sie nicht kennen. Ein Großteil der Forennutzer beherzigt dies auch. Und wenn Sie sachlich nichts zu diesem Thema beisteuern können sollten Sie sich besser aus den Foren raushalten.

Aber auch das werden Sie nicht verstehen. Es gibt halt Menschen mit Charakterzügen, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Und in der Anonymität des Internets kann man sich ja auch austoben. Sie würden mir einen riesigen Gefallen erweisen, wenn Sie sich nun aus diesem Thema raushalten, denn etwas konstruktives können Sie ja offenbar nicht beisteuern.

Wer sich an ein Forum wendet, muss auch andere Meinungen als die eigene akzeptieren, insbesondere wenn es mehr als eine Wahrheit gibt. Dass Sie das nicht können, haben Sie ja ausreichend bewiesen und daher sollten Sie Foren im Interesse aller besser meiden.
Hier geht es um Fragestellungen und Tipps und nicht, so wie Sie es anscheinend gerne machen, um Unterstellungen und Urteilen über Menschen und Sachverhalte, die Sie nicht kennen. Ein Großteil der Forennutzer beherzigt dies auch. Und wenn Sie sachlich nichts zu diesem Thema beisteuern können sollten Sie sich besser aus den Foren raushalten. Aber auch das werden Sie nicht verstehen. Es gibt halt Menschen mit Charakterzügen, gegen die kein Kraut gewachsen ist. Und in der Anonymität des Internets kann man sich ja auch austoben. Sie würden mir einen riesigen Gefallen erweisen, wenn Sie sich nun aus diesem Thema raushalten, denn etwas konstruktives können Sie ja offenbar nicht beisteuern.
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