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Experten-Antwort

Abgelehnter Reha-Antrag

von Julia04.12.2024 | 14:46
490 Ansichten
5 Antworten
Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass eine Leistung zur Reha nicht erforderlich ist bzw. sei. Parallel habe ich auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Bedeutet das jetzt, dass dieser voraussichtlich auch abgelehnt wird und ist es empfehlenswert, Widerspruch dagegen einzulegen? Vielen Dank für die Beantwortung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2024 | 09:10

Hallo Julia,

 

der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wird unabhängig vom Antrag auf Reha bearbeitet.

Ob dieser Antrag abgelehnt wird, kann Ihnen hier leider nicht beantwortet werden, da die Entscheidung vom ärztlichen Gutachten abhängt, über das wir hier keine Einschätzung treffen können.

 

Ob Sie gegen den Reha-Bescheid Widerspruch einlegen sollen, müssen Sie selbst entscheiden. Es kann sinnvoll sein, wenn Sie die Entscheidung für falsch halten und eine Reha antreten möchten.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

 

4 Antworten

Abwarten und einen Glühwein trinken (oder zwei)am 04.12.2024 | 14:55
Ob Ihr EM-Rentenantrag abgelehnt werden wird oder nicht, weiß hier niemand, auch nicht die DRV-Experten. Ihr Antrag wird individuell geprüft und irgendwann entschieden. Das Ergebnis erfahren Sie erst, wenn Sie den Bescheid in Händen halten. Das kann viele Monate dauern. Natürlich können Sie gegen die Ablehnung des Reha-Antrages Widerspruch und ggf. auch Klage beim Sozialgericht einreichen. Zum Beispiel die Sozialverbände VdK oder SoVD helfen dabei mit Rat und Unterstützung.
EMam 04.12.2024 | 14:55
Das kann man nicht pauschal sagen. Ob und mit welcher Begründung Sie einen Widerspruch einlegen, sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen. Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente werden Sie, wie alle anderen auch, abwarten müssen.
Ehrlich drüber reden am 04.12.2024 | 15:07
Auch wenn man nichts vorher sagen kann, wenn die DRV eine Reha nicht für nötig befindet, scheint Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet zu sein, was dann allerdings gegen eine Berentung sprechen würde. Anders wäre es, wenn Sie als nicht Rehafähig eingestuft worden wären, weil keine Besserung zu erwarten wäre.
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