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Experten-Antwort

abgeschlossene Kontenklärungsverfahren. - Aufbewahrungsfristen?

von Vater05.10.2018 | 19:24
113 Ansichten
3 Antworten

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Die Frage zu der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (D/ CH) ist verständlich beantwortet worden. Herzlichen Dank dafür. In meinem derzeit anhängigen Kontenklärungsverfahren/Erteilung einer Rentenauskunft rechne ich damit, dass auf Angaben, die ich in vorherigen Kontenklärungsverfahren gemacht habe, verwiesen bzw. zurückgegriffen werden muss. Frage: Ist ein Zugriff auf diese Akten überhaupt noch möglich? Werden die Vorgänge auf Mikrofilm aufgenommen oder werden die Unterlagen ohne Möglichkeit auf einen Rückgriff nach gewissen Fristen komplett vernichtet? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Zuge der Digitalisierung werden die vorhandenen Nachweise gescannt und als elektronische Akte geführt. Bezüglich des Zugriffs auf frühere Verfahren brauchen Sie sich somit nicht zu sorgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

DRVam 05.10.2018 | 19:59
Im Regelfall sind alle Vogänge digitalisiert. In Ausnahmefällen existiert noch eine Papierakte. Es kann aber auf jeden Fall auf alte Vorgänge zurückgegriffen werden. Bei meiner Rentenversicherung existieren erst Fristen zur Aktenvernichtung nach dem Tod des Versicherten, bzw. nach dem Tod des Hinterbliebenen, wenn dieser eine Hinterbliebenenrente bezogen hat.
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