Im Zuge der Digitalisierung werden die vorhandenen Nachweise gescannt und als elektronische Akte geführt. Bezüglich des Zugriffs auf frühere Verfahren brauchen Sie sich somit nicht zu sorgen.
Im Regelfall sind alle Vogänge digitalisiert. In Ausnahmefällen existiert noch eine Papierakte. Es kann aber auf jeden Fall auf alte Vorgänge zurückgegriffen werden.
Bei meiner Rentenversicherung existieren erst Fristen zur Aktenvernichtung nach dem Tod des Versicherten, bzw. nach dem Tod des Hinterbliebenen, wenn dieser eine Hinterbliebenenrente bezogen hat.
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