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Experten-Antwort

Ablauf eines EU-Rentenbeantragungsverfahrens im besonderen Gutachtergewichtung

von Regina08.05.2017 | 16:05
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4 Antworten

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Hallo und guten Tag, ich habe folgende Frage: Wie entscheidet die DRV über ein EU-Rentenverfahren? Wie ist die Gewichtung eines Gutachters von der DRV? Folgender Hintergrund: Ich habe aufgrund langejähriger generalisierter Angststörung und Depressionen einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Die RV hat mich relativ schnell zu einem Gutachter weitergeleitet, obwohl sie noch nicht meine ärztlichen Berichte hat. Dieser Gutachter war äußerst schnell und erschien mir sehr uninteressiert und eher gegen mich. Kann es sein, dass die DRV allein aufgrund eines Gutachters, der mich gerade mal 30 Minuten gesehen hat, eine Entscheidung trifft? Kann ich mehrere Gutachter verlangen oder auf meine langjährige Diagnose meiner Ärzte verweisen? Wie läuft das dann ab? Wie sind die Entscheidungsgrundlagen der DRV? Man muss doch die langjährigen Diagnosen mehr gewichten als so ein einzelnes und kurzes Gespräch mit einem Menschen, der mich gar nicht kennt und geschweige dann richtig einschätzen kann. Ich danke für Ihre Hilfe! Gruß Regina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina, in der Anlage zum Rentenantrag kommen umfangreiche Fragen bezüglich Ihrer gesundheitlichen Situation. Hier können und sollten Sie die behandelnden Ärzte angeben, Krankenhausaufenthalte benennen, eventuelle Untersuchungen von anderen Stellen (z.B. Krankenkasse), Reha-Aufenthalte etc. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ermöglicht es der Rentenversicherung, an den benannten Stellen Unterlagen anzufordern. Zusammen mit dem Gutachten der DRV wird eine Entscheidung über Ihre Leistungseinschränkungen getroffen. Wenn Sie im Besitz von medizinischen Unterlagen sind, so reichen Sie diese nach, mit der Bitte um Beachtung und warten zunächst den Bescheid ab. Sicher können Sie bei der Wahl des Gutachters, sollte dieser Ihrer Meinung nach zu oberflächlich entschieden haben, Bedenken äußern.

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3 Antworten

Schadeam 08.05.2017 | 16:17
Warum hat die DRV "Ihre ärztlichen Berichte" noch nicht? Warum haben Sie die nicht beim Antrag eingereicht? Wenn Sie nichts eingereicht haben, verstehe ich nicht warum Sie sich darüber wundern, dass die DRV von Ihnen nichts weiß? Sie können jederzeit ärztliches Material, das Ihnen und Ihren Ärzten wichtig erscheint nachreichen! Wird die Rente abgelehnt, legen Sie "Ihre wichtigen Beweise" eben im Widerspruchsverfahren vor. Über das Verfahren hätte man sich ja auch schon erkundigen können, bevor man die Rente beantragt, oder?
Libraam 08.05.2017 | 21:49
Mir sind im Laufe der Entscheidungsfindung (innerhalb von sechs Jahren), ob ich den Antrag nun stelle oder nicht von vier Stellen vier verschiedene Verfahrensweisen beschrieben worden. Darunter waren drei Versicherungsälteste. Was aber immer gleich war: die Rentenversicherung fordert selbst alle Unterlagen an. Genau so ist es bei mir gewesen. Zum Gutachter musste ich auch fix, mir hat auch niemand gesagt, dass ich die Möglichkeit habe, Gutachter abzulehnen. @Schade sehr nette Antwort.
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