Hallo Regina, in der Anlage zum Rentenantrag kommen umfangreiche Fragen bezüglich Ihrer gesundheitlichen Situation. Hier können und sollten Sie die behandelnden Ärzte angeben, Krankenhausaufenthalte benennen, eventuelle Untersuchungen von anderen Stellen (z.B. Krankenkasse), Reha-Aufenthalte etc. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ermöglicht es der Rentenversicherung, an den benannten Stellen Unterlagen anzufordern. Zusammen mit dem Gutachten der DRV wird eine Entscheidung über Ihre Leistungseinschränkungen getroffen. Wenn Sie im Besitz von medizinischen Unterlagen sind, so reichen Sie diese nach, mit der Bitte um Beachtung und warten zunächst den Bescheid ab. Sicher können Sie bei der Wahl des Gutachters, sollte dieser Ihrer Meinung nach zu oberflächlich entschieden haben, Bedenken äußern.