Hallo User Chris,
wenn Sie und die Deutsche Rentenversicherung den Vergleich angenommen haben, wird dies schriftlich vom zuständigen Sozialgericht festgehalten. Dann geht Ihre Akte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zurück und die Ihnen zustehende Erwerbsminderungsrente wird bewilligt.
Da die Rente Ihnen wahrscheinlich rückwirkend zugesprochen wurde, müssen nach der Bearbeitung Ihre Krankenkasse und ggfs. die Agentur für Arbeit informiert werden, dass eine Rente bewillig wurde. Diese Stellen haben dann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch auf die Rente.
Wie schnell die ganze Prozedur dauert, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und fragen nach, ob das Sozialgericht die Akte bereits wieder zurückgesandt hat.