Bei Bezug eines Existenzgründerzuschuß wird im Regelfall Versicherungspflicht nach § 2 Nr.10 SGB VI eintreten.
Sind Sie danach etwa als Selbständiger nur für einen Auftraggeber tätig, so besteht dann für diese Tätigkeit grundsätzlich (erneut) Versicherungspflicht.
Es gibt dann aber die Möglichkeit, sich für diese selbständige Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Wie dies aber bereits von KSC zutreffend ausgeführt wurde, wäre dies vorrangig beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären, zumal insoweit "vieles" von der Art der von Ihnen künftig beabsichtigten selbständigen Tätigkeit abhängt.....
MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.