Hallo Martin,
im Regelfall gibt es ein oder zwei führende Krankheitsbilder, die bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit führend sind. Bei Antragstellung werden die Beschwerdebilder in Form von Diagnosen und Arztberichten angegeben. Die behandelnden Ärzte geben dabei die Schwere der Krankheitsbilder über deren Reihenfolge im Normalfall nach Rücksprache mit Ihren Patienten an.
In der Gesamtschau wird dann entschieden, welches Krankheitsbild führend und behandelbar ist, um einen Reha-Erfolg zu ermöglichen. Soweit möglich werden auch verschiedene Krankheitsbilder in einer Reha-Einrichtung behandelt.
Klar ist aber auch, dass bei umfassenden Beschwerdebildern eine 3 bis 4 wöchige Reha-Maßnahme kein Allheilmittel sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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