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Experten-Antwort

Ablauf LTA

von Martin19.04.2022 | 16:45
292 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, Ich hab mal ein Paar Fragen. Wenn jetzt akut eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit bedroht, wird vorgeschlagen eine REHA zu machen. Was genau passiert da in der Beurteilung? Werden da alle Krankheiten mit in die Beurteilung gezogen? Also alle Einschränkungen die man hat, jede einzelne kein Problem, aber die Summe wird halt zum Problem. Es hat hier keiner eine Glaskugel, das weiß ich. Es geht halt vom Grundsatz her, ob man in einer REHA im ganzen beurteilt wird. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2022 | 17:23

Hallo Martin,

im Regelfall gibt es ein oder zwei führende Krankheitsbilder, die bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit führend sind. Bei Antragstellung werden die Beschwerdebilder in Form von Diagnosen und Arztberichten angegeben. Die behandelnden Ärzte geben dabei die Schwere der Krankheitsbilder über deren Reihenfolge im Normalfall nach Rücksprache mit Ihren Patienten an.

In der Gesamtschau wird dann entschieden, welches Krankheitsbild führend und behandelbar ist, um einen Reha-Erfolg zu ermöglichen. Soweit möglich werden auch verschiedene Krankheitsbilder in einer Reha-Einrichtung behandelt.

Klar ist aber auch, dass bei umfassenden Beschwerdebildern eine 3 bis 4 wöchige Reha-Maßnahme kein Allheilmittel sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Erklärbäram 19.04.2022 | 17:10
In der Regel kann immer nur die Indikation beurteilt werden, deretwegen Sie in Reha sind. Also in der orthopädischen Reha alles, was an Orthopädischen Diagnosen/Leistungseinschränkungen vorliegt, in der psychosomatischen Reha alles, was eine "F-Diagnose" (ICD 10) ist. Es gibt indikationsübergreifende Kliniken, in denen ggf. dann auch mehrere Bereiche beurteilt werden können. Und auch die sozialmed. Einschätzung ist nicht verpflichtend für die DRV bei einem LTA-Antrag. Es wird auch geschaut, ob bereits ausreichend therapiert wurde und ausreichend Behandlungen erfolgt sind. Wenn Sie dann erstmal in einer medizinischen Reha sind (LTA = berufliche Reha), sollten Sie sich dort individuell vom Sozialdienst beraten lassen. Und: einer beruflichen Reha geht zwar häufig eine medizinische Reha voraus, aber auch das ist nicht "Gesetz", mehr eine "soll"-Bestimmung.
Uschiam 19.04.2022 | 17:11
Am Ende einer Reha steht immer eine Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, in der alle Krankheiten/Behinderungen und ihre Auswirkungen Berücksichtigung finden.
Martinam 19.04.2022 | 19:49
Danke für die tollen Auskünfte. Es würde sich tatsächlich um eine orthopädische REHA handeln. Es sind mehrer Baustellen. Mir ist klar das es kein Allheilmittel ist in eine REHA zu gehen. Die Gesamtzahl der Baustellen sind halt viele. Ich merke halt das es so in Zukunft nicht weitergehen kann, ich will aber auch nicht noch mehr Stunden kürzen.
Profundusam 20.04.2022 | 06:26
Handelt es sich bei dir tatsächlich um LTA? Es klingt nach einer medizinischen Reha und für mich noch nicht ganz nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Während deines Reha-Aufenthaltes wird dir das Ergebnis der sozialmedizinischen Leistungseinschätzung mitgeteilt. Dazu gehört z.B. auch die Prognose, wie viele Stunden du in 6 Monaten in deinem aktuellen Beruf und auch generell auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten können wirst (können solltest, also rein theoretisch, laut Lehrbuch, unter besten Heilungsvorraussetzungen). Anhand dieser Einschätzung wird man dir wohl auch mitteilen, inwiefern und wodurch (z.b. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Wiedereingliederung, ...) der Erhalt deiner Erwerbsfähigkeit unterstützt werden kann. Wenn die med. Reha nicht dafür sorgen kann, dass du "geheilt" beendest, wird meiner Erfahrung nach schon geschaut, wie der Genesungsprozess anschließend unterstützt, bzw. zumindest der Abbau der Leistungsfähigkeit vermindert werden kann (Nachsorgeprogramme usw.).
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