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Ablauf Widerspruch EM-Rentenantrag

von Ulrike16.01.2010 | 10:48
1238 Ansichten
2 Antworten
Hallo an alle Wenn man widerspruch gegen einen abgelehnten em-rentenantrag eingereicht hat, wie läuft dann diese ganze sache ab ? Entscheidet die DRV nochmals neu ? Werden da noch andere mit ins boot gezogen ? Kann es sein das man nochmals begutschtet wird ? Oder was kann da sonst noch auf einen zukommen ? Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären kann. Gruß Ulrike Ps. Wie lange dauert es eigentlich vom widerspruch, bis z.b. die akte beim anwalt landet ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 15:30

Diesen Grundsätzen ist nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Herrlesam 16.01.2010 | 12:14
Beitrag von Ulrike, 16.01.2010, 10:48 Uhr Hallo an alle Wenn man widerspruch gegen einen abgelehnten em-rentenantrag eingereicht hat, wie läuft dann diese ganze sache ab ? Angelegenheit wird dann neu geprüft. Von erneuter Begutachtung über eine Reha bis Einholung ärztlicher Befundberichte ihrer Ärzte ( oder alles zusammen ) ist alles denkbar und immer Einzelfall abhängig. Entscheidet die DRV nochmals neu ? Ja. Es wird noch man alles überpüft. Es kann aber auch beim alten Bescheid bleiben , wenn eben keine neuen Erkenntnisse im Widerspruchsverfahren die für eine Berentung sprechen auf den Tisch gebracht werden. Darum sind neueste - der RV bisher nicht bekannte - ärztliche Unterlagen/Berichte unerlässlich um überhaupt eine Chance zu haben , das dem Widerspruchsverfahren für sich zu entscheiden ! ) . Außerdem sollte der Widerspruch äußerst fachmännisch medizinisch begründet werden. Werden da noch andere mit ins boot gezogen ? Was oder wen meinen Sie damit ? Event. wird eben ein neuer Gutachter eingeschaltet der Sie nochmals oder erstmals untersuchen wird. Kann es sein das man nochmals begutschtet wird ? Ja, natürlich ist sogar sehr häufig gerade im Widerspruchsverfahren Verfahren der Fall. Wonach - wenn nicht nach einem neuen aktuellen Gutachten - sollte die RV sonst auch neu oder anders entscheiden ?? Oder was kann da sonst noch auf einen zukommen ? Sonst nichts weiter. Auf jeden Fall kann so ein Widerspruchsverfahren lange dauern ( 6 Monate oder länger ) mit anschließendem Sozialgerichtsverfahren weit über 1 jahr ! Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären kann. Gruß Ulrike Ps. Wie lange dauert es eigentlich vom widerspruch, bis z.b. die akte beim anwalt landet ? ca. 1-2 Wochen. Das geht wenn ein Rechtsanwalt die Akte anfordert sehr schnell.
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