„Nur dann, wenn der zuständige DRV-Sachbearbeiter bei seiner ursprünglichen Entscheidung bleibt.
Ansonsten wird Ihrem Widerspruch ohne vorherige Weitergabe an den Widerspruchsausschuss stattgegeben.“
Dieser Aussage schließe ich mich an! Es erfolgt also eine erneute Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit um Ihren Widerspruch eventuell ohne Ausschuss abzuhelfen.