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Experten-Antwort

Ablehnung ambulante Reha

von MariaF10.07.2025 | 15:02
389 Ansichten
6 Antworten
Hallo Zusammen, bin gerade etwas verwirrt und benötige bitte eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Beziehe seit 08.2020 eine befristete und volle EMR und meine Ärztin hat mir eine neurologische Reha in einerTagesklinik empfohlen. Der Antrag nebst ausführlichen Befunden ging im Juni 2025 an die DRV. Heute erhalte ich den Bescheid mit einer Ablehnung. Als Begründung: "(...) Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor. Sie beziehen eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ihre Erwerbsfähigkeit kann durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden. (...)" Bin sehr verunsichert... was bedeutet das für die befristete Rente? VG Maria

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.07.2025 | 06:05

Guten Morgen MariaF,

 

Voraussetzung für die Erbringung von Reha-Leistungen ist unter anderem eine positive Erfolgsprognose für die Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, gemäß § 10 SGB VI.

Von einer wesentlichen Besserung kann ausgegangen werden, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zumindest teilweise, jedoch nicht nur geringfügig oder kurzzeitig behoben beziehungsweise eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit beseitigt werden kann. Von einer wesentlichen Besserung ist nicht auszugehen, wenn nur eine Linderung des Leidens oder eine sonstige Erleichterung in den Lebensumständen erreicht werden kann beziehungsweise volle Erwerbsminderung bestehen bleib

 

Diese Voraussetzung war gemäß Ihren obigen Angaben nicht erfüllt, weshalb Ihr Antrag auf medizinische Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt wurde.

 

Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hat die Ablehnung des Antrags auf medizinische Rehabilitation nicht.

 

5 Antworten

Nam 10.07.2025 | 15:25
Das bedeutet, dass Sie auch nach der Reha unverändert erwerbsgemindert wären, deswegen bezahlt Ihnen die DRV keine Reha. Kostenträger ist hier dann die KK, so daß die DRV ihre Unterlagen entsprechend weiterleiten sollte (im besten Fall). Alternativ beantragen Sie selber bei ihrer KK diese Reha, sofern in dem Bescheid nichts von einer Weiterleitung an die KK steht .
Schadeam 10.07.2025 | 15:35
Fragen Sie doch Ihre Ärztin was die Ihnen als Alternative empfiehlt. Momentan ist nicht mehr passiert als dass ein Reha Antrag abgelehnt wurde weil eine Reha Ihre Erwerbsminderung nicht positiv beeinflussen kann.
Maxam 10.07.2025 | 15:38
Für die Rente gar nix, nur dass Sie von der DRV keine Reha gesponsert bekommen, da diese das Ziel hätte, Ihre Erwerbsminderung zu beheben, was nicht als realistisch gilt. Stellen Sie den Antrag über die Krankenkasse!
Gut überlegenam 10.07.2025 | 16:24
Für Ihre befristete EM-Rente bedeutet das vorerst nichts. Sollte IHnen die K
Gut überlegenam 10.07.2025 | 16:28
Gut überlegen schrieb

Für Ihre befristete EM-Rente bedeutet das vorerst nichts.

Sollte IHnen die K<rankenkasse aber eine Reha genehmigen und dort festgestellt werden, dass es Ihnen danach besser geht, könnte die DRV das als Anlass nehmen, Ihre EM-Rente zu überprüfen. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das ist, kann niemand vorhersagen.

Aber hey, Ihre Entscheidung.

Da wurde wohl ein Teil des Kommentars nicht übertragen, darum noch einmal: Für Ihre befristete EM-Rente bedeutet das vorerst nichts. Sollte Ihnen die Krankenkasse aber eine Reha genehmigen und dort festgestellt werden, dass es Ihnen danach doch besser geht, könnte die DRV das als Anlass nehmen, Ihre EM-Rente zu überprüfen. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das ist, kann niemand vorhersagen.
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