Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Ablehnung auf stationäre Entwöhnungstherapie

von JulianW05.02.2009 | 11:40
3909 Ansichten
11 Antworten
Hallo erstmal, Ich habe Ende letzten Jahres einen Antrag auf eine stationäre Entwöhnungstherapie gestellt. Leider ist diesesr mit der Begründung ich sei nicht Therapiewillig und zeige keine Krankheitseinsicht abgelehnt worden. Dies ist ganz und gar nicht richtig, was auch mehrere Berichte aus der Übergangstherapie in der ich mich zur Zeit befinde belegen. Wie kann die Rentenversicherung solche Aussagen treffen?? Kann es was damit zu tun haben, dass ich 2007 eine Therapie in der Adaptionsphase abgebrochen habe?? Wie lange dauert es gewöhnlich bis eine Entscheidung des Widerspruchs gefällt wird??

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.02.2009 | 13:23

Hallo JulianW,

es handelt sich hier um einen sehr individuellen Sachverhalt, der ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nicht beurteilt werden kann. Auch zur Dauer des Widerspruchsverfahrens können wir keine allgemeinverbindliche Aussage treffen, da dies insbesondere davon abhängt, wann der Widerspruchsausschuss über den Sachverhalt entscheidet. Die Zeitdauer hängt somit von der Terminplanung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers ab.

Wir bitten um Verständnis, dass wir solche spezielle Fragestellungen, in einem Internetforum nicht beantworten können.

10 Antworten

B´sonam 05.02.2009 | 12:23
Rein logisch ergibt sich für mich folgende Schlußfolgerung : Drogentherapie 2007 abgebrochen = keine Einsicht = Therapieunwillig = warum sollte die DRV dann die (nicht gerade niedrigen) Kosten übernehmen, wenn die Erfolgsaussichten nach deren Ansicht u.U. nicht gegeben sind ?
Nixam 05.02.2009 | 12:52
Sicher haben Sie ein Gespräch mit einem Sozialberater gehabt, der einen Gesprächsvermerk über seinen Eindruck über Sie protokolliert hat oder Sie wurden in der ärztlichen Untersuchungssstelle untersucht und haben einen derartigen Eindruck hinterlassen. Legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung der Sucht-Massnahme schriftlich ein. Am Besten, Sie legen auch ein ärztliches Attest bei. Über die Widerspruchsbearbeitungsdauer kann ich keine Aussage treffen. Nix
Tanjaam 05.02.2009 | 19:35
Hallo Julian, legen Sie Widerspruch ein und gehen Sie notfalls vors Sozialgericht. Nehmen Sie die Unterstützung einer Drogenberatungsstelle in Anspruch. Belegen Sie Ihren Therapiewillen auch noch mit dem Attest eines Arztes, am besten eines Psychologen. Ein Therapieabbruch sagt nichts Grundsätzliches über eine fehlende Krankheitseinsicht aus und lässt auch nicht auf Un-Therapierbarkeit schließen. Und ignorien Sie solche dummen und unqualifizierten Aussagen wie von B´son.
Maxam 06.02.2009 | 13:33
Ein Therapieabbruch sagt nichts Grundsätzliches über eine fehlende Krankheitseinsicht aus und lässt auch nicht auf Un-Therapierbarkeit schließen. NE NE, natürlich nicht. Die Therapie wurde wahrscheinlich wegen des schlechten Wetters abgebrochen. UNFASSBAR!!!! Und ignorien Sie solche dummen und unqualifizierten Aussagen wie von B´son. GENAU,DER SAGT NÄMLICH DIE WAHRHEIT.UND DIE WILL JA BEKANNTLICH KEINER HÖREN!!!!
Tanjaam 08.02.2009 | 17:29
Max, ist es möglich, dass B´son und Sie identisch sind? Es ist doch von der Psychologie her interessant, mit welchem Eifer Sie sich gegen Abhängigkeitskranke stellen, die einen Therapieabbruch 'hinglegen'. Aus meiner langjährigen Praxis als Therapeutin in diversen Suchtkliniken heraus weiß ich, dass Suchtkranke jeder Coleur manchmal 2 und mehr Versuche brauchen um eine Therapie durchzuziehen. Im Endeffekt ist alles wesentlich preiswerter, als einen chronisch Kranken auf Lebenszeit zu behandeln und (entweder durch Rente oder andere Sozialleistungen) durch ein Leben ohne Qualität zu ziehen.
B´sonam 09.02.2009 | 13:06
Liebe Tanja, hier noch ein dummer und unqualifiziertzer Beitrag. Natürlich haben sie und nur sie mit allem was sie schreiben Recht, und natürlich kennen nur sie sich in diesem Metier aus, dass einmal vorweg. Wenn jemand eine laufende Therapie abbricht, dann bestimmt nicht weil er "gerade mal keine Zeit" hat, sondern weil ...? Na was sagt die Expertin ? Vielleicht auch weil "Unwillen" vorliegt ? Aber Nein, das kann ja garnicht sein, Abhängige sind natürlich alle nur Opfer und keiner kann etwas für seine Sucht, ist ja klar. (Und glauben sie mir, ich kenne nicht nur einen oder zwei dieser Fälle, und mangelnde Einsicht liegt da seeeehr oft vor). Sie dürfen nicht vergessen, JEDER ist selbst für seinen Zustand/seine Sucht verantwortlich, und eine Therapie in diesem Umfang kostet nunmal etliche 1000 EUR an Beiträgen ANDERER. Dass die RV da vielleicht auch mal ablehnende Bescheide verschickt, gerade wenn erst vor kurzem eine genehmigte und zumindest teilweise GEZAHLTE Therapie abgebrochen wurde ist in meinen Augen nur rechtens. Auch wenn sie sich vielleicht in diesem Bereich nicht auskennen, aber ein Arbeiter, der 40 Jahre auf dem Bau malocht und sich beim Arbeiten (und nicht wie Ihr Klientel zum Spaß) sämtliche Knochen ruiniert hat bekommt maximal alle 4 Jahre eine "Kurz"-Reha von i.d.R. 3-4 Wochen. In diesem Sinne... Ach ja, ich bin nicht mit Max identisch
Erstauntam 10.02.2009 | 10:43
Was Sie hier schreiben, klingt erstaunlich realistisch und wirklichkeitsnahe, das gefällt mir. Sie können also auch anders. Sollten Sie öfters mal machen. Also -- weiter so ( nicht wie sonst)
Maxam 10.02.2009 | 15:21
Ich habe gerade Ihren bemerkenswerten Beitrag gelesen. Ich teile Ihre Ausführungen zu 100 %!!!! Schön, das endlich mal jemand den Mut hat, die Wahrheit zu ssagen (schreiben). Hut ab!!!!Und ein grosses Kompliment!!! Die Ausführungen von Tanja kennt man ja auch schlechten SOAPS. Ihre sind die WIRKLICHKEIT!!!!! Weiter so!!!Und einen schönen Tag!!!
Pierream 10.02.2009 | 16:12
Die 3 letzte Beiträge haben BILD, bzw. Stammtisch-Niveau. Danke Tanja für Deinen qualifizierten Beitrag.
Mr.B.am 11.02.2009 | 08:28
Also, wenn dann muss es heissen, die "letzten" , nicht die "letzte" 3 Beiträge. Man sollte Suchtabhängige noch mehr schützen. Warum schenkt man Ihnen nicht monatlich einfach so 5000 Euro. Weil Sie ja so arm dran sind. Das wäre doch das mindeste. Sie brechen Therapien ab, beantragen wilkürlich neue. Sowas muss man doch entsprechend belohnen. Und das Geld sollte man Pierre und Tanja vom Gehalt abziehen. Aber dann würden Sie aufschreien, lauter als eine Horde noch dümmerer Möwen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026