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Experten-Antwort

Ablehnung der Anrechnungszeit einer Ausbildung

von Meine Frau13.11.2023 | 16:56
628 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frau hat im Jahr 1987 ihre betriebliche Arbeitszeit auf 20Wochenstunden reduziert und in dieser Zeit einen zweisemestrigen Kurs im Rahmen der Erwachsenenbildung besucht, der von Oktober 1987 bis Juni 1988 stattfand. Leider ist keine Bestätigung über die Teilnahme mehr vorhanden, nur ein Zeitungsartikel mit den Namen der Teilnehmer und die Abschlussurkunde zur staatlich geprüften Hauswirtschafterin. Der wöchentliche Lernaufwand betrug 3 - 4Stunden an 5 Tagen und einen Schultag mit 6 Stunden, sowie 1Std Fahrzeit, also 22 - 27 Stunden. Nun erhielt sie mit dem Rentenbescheid eine Ablehnung, weil Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend für die Ausbildung in Anspruch genommen wurde. Was ist zu tun, um eine Anerkennung doch zu erhalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da ein Nachweis der Stundenzahl für so lange zurückliegende Zeiten in der Regel unmöglich ist, wird die Entscheidung über die Berücksichtigung der schulischen Ausbildungszeiten auf der Grundlage Ihrer wahrheitsgemäßen Erklärung getroffen. Wenn Sie die Zeitangaben gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger so angegeben haben, wie hier, ist aus meiner Sicht eine überwiegende Inanspruchnahme durch die Ausbildung gegeben; es sei denn, der Sachbearbeiter hat berechtigte Zweifel an diesen Angaben. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie nochmals auf Ihre Zeitangaben hinweisen und diese ggf. ausführlicher begründen. 

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1 Antworten

Abschlägeam 13.11.2023 | 19:31
Weitere Unterlagen suchen, die den Beginn der Teilnahme überhaupt bestätigen könnten. Vielleicht hat ja das Bildungsinstitut dazu noch etwas. Hilfreich könnte auch sein, die seinerzeitigen Vertragsänderungen im Betrieb (Vollzeit reduziert auf Teilzeit und dann wieder Vollzeit) mit vorzulegen. Anhand der Namensliste der Teilnehmer im Zeitungsartikel finden sich ja vielleicht auch noch 'Mitschüler', die die alten Unterlagen nicht voreilig entsorgt hatten und deshalb dann z.B. die Kurszeiten/Stundenpläne oder ähnliches beisteuern könnten. Und daraus machen Sie dann Ihre eigene Aufstellung (inklusiv Wegezeiten und Hausarbeiten). Leider ist Ihre Frau in der 'Beweislast', könnte ja auch sein, dass Sie an nur einem Tag die Prüfung gemacht hat (die Urkunde allein reicht also nicht).
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