Den Ausführungen von N B G F U N wird zugestimmt.
Den Ausführungen von N B G F U N wird zugestimmt.
Das mit dem Bäcker , Tankwart oder Metzger war natürlich überspitzt gemeint..
Befundberichte werden in erster Linie nur deshalb angefordert , um sich ein " erster Bild " über den Patienten und deren Erkrankung(en) zu machen - gerade um dann danach auch die Facharztrichtung des zu beauftragenden Gutachters bestimmen zu können.
Die Kompetenz des Haus/facharztes hinsichtlich der Erkrankung und deren Behandlung ist doch unbestrittten und zieht doch niemand in Zweifel.
Aber dessen Einschätzung hinsichtlich einer Erwerbsmindreung sehr wohl !
Schauen Sie sich doch einmal einen Befundbericht genau an.
Finden Sie dort Fragen der RV zu einer eventuellen Erwerbsminderung ??
Nein, finden Sie nicht - nur Fragen nach Diagnosen, Therapien, der Anamnese , Funktionseinschränkungen und so weiter - alles was sich rein auf die Erkrankung an sich bezieht.
Nach seiner Einschätzung zur EM wird er nicht gefragt - aus gutem Grund !
Dies ist sollte nämlich Experten auf dem Gebiet vorbehalten sein.
NACHTRAG; zusätzlich Lungenkrank durch Asbest!!!!
ist alles kein Grund für die Rente.
Also, wenn die Meinung eines Bäckers oder Metzgers genausoviel zählt, wie die des Hausarztes, dann frage ich mich schon, warum bei einem Rentenantrag überhaupt nach dem Hausarzt bzw. nach Arztberichten etc.gefragt wird.
Warum stellt man nicht einfach einen Rentenantrag, gibt den Grund an, und alles weitere ergibt sich dann aus dem Gutachten eines ach so schlauen Sozialmediziners.
Dadurch könnte doch jede Menge Bürokratie erspart werden.
Wenn man sich hier so manche Äußerungen ansieht, dann könnte man meinen, alle Hausärzte seien Idioten und völlig ahnungslos.
Ich glaube jedenfalls, daß viele Hausärzte mehr leisten, als so mancher Pseudo-Gutachter auf seinem Sessel hinter dem Amtsschreibtisch, dem aufgrund seiner ach so wertvollen sozialmedizinischen Kenntnisse die Säue in den Stall getrieben werden.
Das einzige Argument das ich akzeptiere, ist, daß der Hausarzt befangen ist, das hat aber nichts mit seinen medizinischen Fähigkeiten zu tun.
*g* :))))
An ihrer Stelle sollten Sie sich erstmal den Unterschied zwischen ARBEITS- und ERWERBSfähigkeit klarmachen. Das sind nämlich 2 völlig verschiedene paar Schuhe und haben gar nix miteinander zu tun. Jeder Arzt kann natürlich eine Arbeits(un)fähigkeit feststellen - aber noch lange nicht eine Erwerbs(un)fähigkeit !Die Aussagen bezüglich einer EM der eigenen behandelnden Ärzte sind nämlich ungefähr so wichtig und intressant als ob in China ein Sack Reiss umfälllt.... Diesen Ärzten steht hinsichtlich einer EM weder eine Beurteilung zu, noch können sie selbige fachlich überhaupt beurteilen, weil sie - meistens jedenfalls - nämlich keine Sozialmediziner sind oder über eine entsprechende sozial-med. Zusatzausbildung ( die für die Beurteilung einer Erwerrbsminderung aber zwingend notwendig ist ) verfügen.Und was ist mit Kliniken? Sie werden doch nicht allen ernstes behaupten, dass Klinikfachärzte nicht in der Lage sind einen Patienten zu beurteilen, ob noch arbeitsfähig oder nicht. Zumal diese einen Patienten in der Regel länger behandelt und somit mehr Gelegenheit haben den Patienten richtig einzuschätzen, als ein Gutachter der einen nur 30-60 Min. begutachtet.
NACHTRAG; zusätzlich Lungenkrank durch Asbest!!!!
ist alles kein Grund für die Rente.
Es gibt eine Menge Menschen mit einem GdB von 100,z.B.Querschnittsgelähmte,die trotzdem erwerbsfähig sind.
Und ich mich Tumor, Krampfanfällen, Doppelsehen... und GdB 70% ?
Eine Diagnose ist (wie der Sozialrechtler so treffend sagt) nur eine Meinung. Es ist also niemals möglich zu sagen " ich habe XX und YY ich muss Rente bekommen" . Es kommt nicht darauf an welche Krankheiten Sie haben sondern wie diese Krankheiten sie in Ihrer Erwerbsfähigkeit einschränken. Ihr Hausarzt und die meisten anderen Ärzte , a uch die in Krankenhäusern, können sehr gut beurteilen was für Krankheiten Sie haben und wie diese zu behandeln sind. Nur ohne zusätzliche Ausbildung (in Sozialmedizin) k önnen Sie eben nur laienhaft sagen ob diese Krankheiten Sie soweit einschränken, dass Sie keinen Arbeitsplatz mehr ausüben können. Haben SIe das Gutachten des Arztes gelesen oder kritisieren SIe es nur wegen des Ergebnisses ? Legen Sie Widerspruch ein und lassen SIe sich das Gutachten zusenden. Danach können Sie dann von Ihren Ärzten genau darlegen lassen wie Ihre Krankheiten Sie einschränken und welche Feststellungen aus dem Gutachten denn alle falsch sind. Wenn dies nicht zum Erfolg führt können Sie dann klagen, da werden Sie dann evtl. nochmals begutachtet. Sie sollten das ganze möglichst emotionslos sehen, niemand will Ihnen persönlich etwas böses. Die Voraussetzungen für eine Rente müssen nur nachgewiesen sein, und zu medizinischen Voraussetzungen kann eben oft nur ein Gutachten ausreichend Auskunft geben. Und bitte vergessen Sie alles was "herumgeistert" , nämlich dass die DRV einfach jeden Antrag ablehnen würde, oder dass nur bettlägerige Komapatienten Rente bekämen . Schätzungsweise (sie können das auf den INternetseiten genau nachlesen) wird jeder zweite Rentenantrag genehmigt.Es gibt eine Menge Menschen mit einem GdB von 100,z.B.Querschnittsgelähmte,die trotzdem erwerbsfähig sind.Und ich mich Tumor, Krampfanfällen, Doppelsehen... und GdB 70% ?
ein sog. Soz. Mediziner - dies Fachbezeichnung entstand im sog. Dritten Reich - hat lediglich die sozialmedizinischen Konsequenzen aus einer Erkrankung zu beurteilen. Inhaltlich geht es dabei beispielsweise um Aussagen zum Ausmaß und zur erwarteten Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, Pflegebeduerftidkeit .oder zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Schwerbehinderung etc. Eine sog. humanitaere med. Fachausbildung hat ein Soz. med. nicht. Wenn also ein Hausarzt der Auffassung - der Mann oder Frau kann nicht mehr Arbeiten weil das linke Bein und der rechte Arm abhanden gekommen ist - wird der Soz. Med. im Interesse der z. B. DRV zu pruefen haben, ob bei entsprechender protetischer Versorgung ,,, sich nicht doch noch ein Arbeitsplatz in diesem undserem Lande finden laesst ,,,, oder mit entsprechender Reha das Wachstum der fehlenden Gl;ieder wieder angeregt werden koennte.
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