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Experten-Antwort

ablehnung der erwerbsminderungsrente und rehaantrag

von alissa07.11.2011 | 18:56
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich hoffe sehr, mir kann jemand helfen...... mein antrag auf erwerbsminderungsrente wurde von der drv abgelehnt. widerspruch über den sozialverband wurde im juni 2011 eingelegt. um das alg1 nahtlosigkeitsregelung zu erhalten, mußte ich einen antrag auf reha stellen. dieser wurde nun von der drv abglehnt. begründung: mein gesundheitszustand würde sich nicht bessern. das ist doch ein widerspruch in sich..... oder sehe ich es falsch? danke für ihre hilfe und antwort. lg alissa

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alissa,

so wie Sie es schreiben, erscheint es mir auch etwas widersprüchlich. Aber hier im Forum können wir das natürlich nicht umfassend beurteilen, das wir keine Kenntnis von den genauen Umständen haben. Ich kann Sie daher leider nur darauf verweisen, dies mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt zu klären.

Vielleicht suchen Sie einfach mal eine Auskunfts- und Beratungsstelle auf, sprechen dort alles genau durch und stellen gegebenenfalls einen neuen Erwerbsminderungsantrag.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alissa,

ich hatte bei meiner ersten Anwort nicht ganz berücksichtigt, dass ja ein Widerspruchsverfahren zur EM-Rente noch läuft. Dann brauchen Sie natürlich keinen neuen Rentenantrag zu stellen, sondern die Ablehnung der Reha (und die damit verbundenen Untersuchungen) sollte in das Widerspruchsverfahren mit eingehen. Das muss eigentlich automatisch berücksichtigt werden, aber es kann auch nicht schaden, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nochmal ausdrücklich auf die Ablehnung der Reha hinzuweisen. Allerdings sollte sich doch darum der Sozialverband kümmern, wenn Sie diesen mit der Führung des Widerspruchsverfahrens beauftragt haben, oder?

Und natürlich kann ich Ihnen leider nach wie vor nicht sagen, was am Ende herauskommen wird oder wie die Chancen auf einen positiven Bescheid stehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Uuuuupsam 07.11.2011 | 20:26
Ja, das sehen Sie falsch. Dass Ihr Gesundheitszustand sich durch eine medizinische Reha nicht bessern lässt, sagt ja rein gar nichts darüber aus, ob Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt. Wir können Sie jetzt auch ganz schlecht untersuchen und Ihr Leistungsvermögen hier im Forum feststellen.
Schwachsinn.....am 08.11.2011 | 00:01
Uuuuups : Ja,ups,das kann ich auch nur sagen.Was für einen Schwachsinn Sie doch schreiben!!!!
Schadeam 08.11.2011 | 11:28
Es könnte doch sein, dass Sie eine Erkrankung haben, die man mit einer med. Rehamaßnahme nicht beheben oder verbessern kann, mit der Sie aber trotzdem arbeiten können und daher keine Rente bekommen. Also total widersprüchlich finde ich die Argumentation nicht. Aber letztendlich geht es um medizinische Fragen, da sollten Ihnen Ihre Ärzte eher Erklärungen liefern können als dieses Forum.
Jürgenam 08.11.2011 | 10:32
Hallo Alissa, wenn ein Rentenverfahren (Widerspruchsverfahren) läuft, dann wird nie eine Reha über Rentenversicherung genehmigt. Evtl. springt die Krankenkasse ein. So war meine Info, bei meinem Verfahren.
Quasselam 08.11.2011 | 11:00
Das ist wirklich etwas mißverständlich ausgedrückt. Was sie meinen ist kein Widerspruch, sondern sie wollen doch wissen, ob mit der Ablehnung der Reha ein gleichzeitig positver Bescheid für die EU-Rente erwirkt werden kann, oder ob es darauf Einfluss nimmt? Ich würde sagen ja. Oder was sagt der Experte? VG Quassel
Quasselam 08.11.2011 | 13:18
Ups, das unterschreibe ich mit!
Uuuuupsam 08.11.2011 | 12:36
Anscheinend fehlt Ihnen jegliche Kompetenz, den Sachverhalt adäquat zu beurteilen. Persönliche Verunglimpfungen ohne Sachargumentation sind immer ein Ausdruck mangelnder Kenntnisse.
alissaam 08.11.2011 | 13:46
hallo noch einmal....gerne würde ich meine frage nochmals stellen. sie war wirklich etwas komisch formuliert...kurz der sachverhalt.... habe einen antrag auf erwerbsminderungsrente auf anraten meines facharztes gestellt. bin seit 2009 bis lfd arbeitsunfähig geschrieben. nach ablauf des krankengeldbezuges habe ich einen antrag auf alg1 nahtlosigkeitsregelung gestellt. dort mußte ich u.a. ein formular zur reha maßnahme bei der drv stellen. eine begutachtung der agentur für arbeit hat ergeben, daß ich nicht in der lage bin, mindestens 3 std/tg zu arbeiten und das für mich der arbeitsmarkt geschlossen sei.. paralell erhielt ich nach einer begutachtung der drv ein ablehnungsbescheid wegen antrag auf erwerbsminderungsrente. habe mit hilfe des sozialverbandes widerspruch gegen den bescheid eingereicht. nach monaten erhielt ich dann auch eine ablehnung der drv wegen der reha maßnahme mit der begründung, das durch die reha maßnahme meinen gesundheitszustand weder bessern würde, noch eine verschlechterung abgewendet werden kann. nun kommt meine frage....kann durch die Ablehnung für die Reha ein gleichzeitig positver Bescheid für die EU-Rente erwirkt werden kann, oder kann es darauf Einfluss nehmen? vielen dank im voraus alle. lg alissa
Aberam 08.11.2011 | 15:12
M.E. sollte zuerst noch geklärt werden, warum der Rentenantrag abgelehnt wurde. Sollten die versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so erübrigen sich alle bisherigen Kommentare.
Elisabetham 08.11.2011 | 18:22
Es ist schon traurig, dass anwaltlich vertretene Mandanten sich ans Forum wenden müssen. Ich wende mich auch ans Forum, obwohl ich von den privaten Anwalt vertreten bin und löhne richtig für ihn ab und frage trotzdem das Forum, weil ich mich schlecht beraten fühle.
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