Hallo w0Lw0,
grundsätzlich dürfen Sie nicht erwarten, dass der Rentenversicherungsträger die von Ihnen ausgewählte Technikerschule nachträglich als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen muss. Hierzu hat Nix bereits entsprechende Ausführungen gemacht.
Andererseits ist der Besuch der Technikerschule an sich noch kein Grund, Leistungen zur Teilhabe generell abzulehnen.
Soweit Sie den Antrag trotz mündlicher "Ablehnung" haben aufnehmen lassen, sollten Sie auf jeden Fall erst einmal den Bescheid und (bei Ablehnung der Leistung) dessen Begründung abwarten. Für den Fall, dass noch kein Antrag aufgenommen wurde, sollten Sie auf die Entgegennahme des Antrags bestehen und ebenfalls die Bescheiderteilung abwarten. Erst dann macht es wirklich Sinn, sich über das weitere Verfahren Gedanken zu machen.