Hallo Silke,
Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bewilligungsbescheid der Rehabilitationsmaßnahme unter den hier vorgebrachten Gründen
Widerspruch einzulegen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass Sie dennoch Ihre Gesundheit im Blick haben sollten.
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, haben Sie auch die Möglichkeit, entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten
Antrag auf Anerkennung einer Rehabilitations-Maßnahme zu stellen.
Es ist wichtig, dass Sie den Widerspruch fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen und gegebenenfalls auch ein aktuelles, medizinisches Attest beifügen, dass Ihre Gründe untermauert.
Sie können hierzu auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren.
Sie können dies auch telefonisch unter unserer kostenfreien Servicenumer 080 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags
von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam