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Ja natürlich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings wird die Agentur für Arbeit bei ihnen mit 100% den med. Dienst einschalten um ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA zu prüfen. Das ist bei EM-Antragstellern immer so. Sie können die Arbeit bei ihrer jetzigen Firma je jkederzeit wieder aufnehmen wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen. Nach langer Krankschreibung empfhielt sich dies aber mit einer Wiedereingliederung nach dem sog. Hambnurger Modell zu machen. Wenn Sie allerdings ausgesteuert sind hat die Kasse damit nichts mehr zu tun, sondfern wäre dann ein Fall für die RV. Die zahllt dann - unter bestimmten Voraussetzungen - auch für die Zeit dann Übergangsgeld.Und ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis haben oder nicht spielt bei allledem keine Rolle !Bleibt dabei, wenn ich die Agentur für Arbeit aufsuche, mein Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Es ist jetzt die nächste Chemo angedacht und die Wirkungsdauer auf ca. drei Monate datiert, da aber die Austeuerung für den 25. Juli ansteht würde ich somit ca. zwei Monate "arbeitslos" sein. Ist eine Arbeitsaufnahme zu meinem jetzigen Arbeitsverhältnis wieder möglich? Vielen Dank für die Hilfe
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