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Experten-Antwort

Ablehnung EM-Rente

von s***p17.10.2011 | 14:50
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6 Antworten

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Hallo, Mein Mann hat im Juli einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Beim Abschlussgespräch der Reha wurde ihm gesagt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch noch 3-4 Stunden einer leichten Tätigkeit verrichten könnte. Das war im Mai diesen Jahres. Jetzt kam der Ablehnungsbescheid. Keine Erwerbsminderungsrente, und auch die BU-Rente wurde abgelehnt, obwohl sie selbst schreiben, dass er seinen jetzige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (vor 1961 geboren). Zum Gutachter musste er auch nicht. Kann die RV den Rentenantrag ablehnen, ohne den Versicherten überhaupt untersucht zu haben? Wie erfährt man, woher sie die Befunde zur Ablehnung erhalten haben? Der Hausarzt sowie der Facharzt wurden nicht angeschrieben, um eine Stellungsnahme bzw. Befund abzugeben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Entlassungsbericht der Reha ist leider nur eine Empfehlung für den med. Dienst der DRV. Legen Sie Widerspruch ein. Bei der Begründung schreiben Sie einfach, dass diese erst nach Akteneinsicht erfolgen wird.

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5 Antworten

Olgaam 17.10.2011 | 15:22
Das die RV das kann, sehen sie ja schwarz auf weiss vor sich. Legen Sie Widerspruch ein, fügen falls vorhanden selber ärztliche Befunde bei. Und erwähnen sie, das keinerlei Untersuchung stattgefunden hat, und auch keinerlei Ihrer Ärzte angeschrieben wurden. Und übrigens, was die REHA Ärzte sagen, in puncto Arbeitsfähigkeit ist auf Deutsch gesagt "Schnuppe". Das hat genau die gleiche Aussagekraft, wie die Meinung des Hausarztes. Der sagt auch irgendwann "also sie müssen in Frührente, also sie können ja auf keinen Fall...usw usw., " wenn man nur lange genug jammert.
Almaam 17.10.2011 | 20:35
Hallo würde mich am vdk wenden die legen für sie den widerspruch ein und vertreten sie gut
-_-am 18.10.2011 | 01:56
Ja, das können sie wohl aber aus den vorliegenden Umständen selbst schließen. In dem Sie den Telefonhörer bemühen und bei der Sachbearbeitung anfragen oder schriftlich Akteneinsicht beantragen.
Mabuseam 18.10.2011 | 07:47
Hallo, bitte nehmen Sie einen Rechtsbeistand. Ein eigengestrickter Widerspruch hat wenig Erfolg, es sei dennn sie können sehr aussagekräftige NEUE Arztberichte beilegen. Auf den Rehabericht zu verwiesen bringt nichts, den haben sie sicherlich gelesen und bewertet. Die VDK kennt sich hier sehr gut aus und kann sie sehr günstig beraten und unterstützen. Die RV hat auch sehr großen Respekt vor diesem Dienst...
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