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Ablehnung EM Rente wg. Mitwirkung

von Berni15.11.2008 | 18:57
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9 Antworten

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Die Rente wegen Erwerbsminderung ist abgelehnt worden. Als Grund wurde angegeben, dass Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen weil R1413, R1416 und V1057 nicht eingereicht wurden. Warum schreibt die Rentenversicherung nicht, was das für Unterlagen sind?! Kann mir hier jemand verraten, was das für Unterlagen sind? Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese Vordrucke sind mir auch nicht bekannt. Aber einfach Widerspruch einlegen, und schon kann man vielleicht alles klären.

8 Antworten

-_-am 15.11.2008 | 21:52
Das sind jedenfalls keine bundeseinheitlichen über Internet verfügbaren Vordrucke. Rufen Sie doch da einfach an und lassen Sie sich sagen, was das sein soll.
Schadeam 16.11.2008 | 08:10
wahrscheinlich wurden Ihnen diese Formulare zugeschickt und Sie haben das Zeug nicht zurückgeschickt. Morgen früh anrufen und um erneute Übersendung bitten....
JoJoam 16.11.2008 | 08:00
Vielleicht sind es wieder hausgemachte Vordrucke der DRV Bund -Stralsund-. JoJo
zeldaam 16.11.2008 | 18:06
Die Vordrucke wurden Ihnen (vermutlcih vor ca. 8 Wochen) mit der Bitte zugeschickt, diese vervollständigt und mit entsprechenden Nachweisen zurück zu senden . Da Sie die Erinnerung (müsste vor etwa 4 Wochen bei Ihnen angekommen sein) nicht beachtet haben, musste die DRV Ihren Antrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen, da wichtige Informationen fehlen. Zur weiteren Verfahrensweise: Rufen Sie doch mal bei der Sachbearbeitung an und fragen, um welche Vordrucke es sich handelt. Außerdem können Sie gleich um die nochmalige Zusendung bitten, wenn Ihnen die Vordrucke nicht mehr vorliegen. Der Vordruck V 1057 wird versendet, wenn Sie z.B. über die Arbeitsagentur z.B. eine Umschulung o.ä. gemacht haben. Für die Zeit der Umschulung soll geprüft werden, ob diese Zeit gleichzeitig als Fachschule anerkannt werden soll. Senden Sie hierzu am Besten das Abschlusszeugnis der Umschulung o.ä. mit zurück. Zu den anderen beiden Vordrucken kann ich aus dem Stehgreif nichts sagen, hier hilft der empfohlene Anruf weiter. Es handelt sich jedoch um bundes-einheitliche Vordrucke (nur diese werden mit den Bezeichnungen Rxxxx, Vxxxx etc.) gekennzeichnet. Auf keinen Fall sind dies "hausgemachte Vordrucke der DRV Bund -Stralsund-" wie der User JoJo schreibt- woher dieses "Wissen" auch immer stammt.... Also nutzen Sie die einfachste Möglichkeit: anrufen und die Vordrucke nochmal zusenden lassen und nach dem Ausfüllen und Unterschreiben mit eventuellen Nachweisen - möglcihst innerhalb von vier Wochen - zurücksenden. Dann wird die Bearbeitung Ihres Rentenantrages auch wieder aufgenommen.
Totales Unverständnisam 16.11.2008 | 18:28
Es ist wirklich nicht zu verstehen, welche Fragen in diesem Forum gestellt werden. Können oder wollen viele Leute nicht einmal nur 5 Minuten über ihre ureigenen Probleme nachdenken und versuchen, diese einfach selbst zu lösen. Ich fasse es nicht !!!
-_-am 16.11.2008 | 19:32
Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Das sind jedenfalls keine bundeseinheitlichen ü b e r I n t e r n e t verfügbaren Vordrucke." Oder haben Sie die irgendwo gefunden? Das Mindeste wäre ja, die Vordrucke dem Bescheid beizufügen, damit die Mitwirkung auch tatsächlich nachgeholt werden kann.
@ -_-am 17.11.2008 | 07:47
Warum wäre das das mindeste? Die Vordrucke wurden doch zugeschickt und auf eine Erinnerung schien keine Reaktion gekommen zu sein, sonst wäre der Antrag nicht abgelehnt worden. Warum soll dir DRV den Versicherten hinterherrennen? Berni hat doch Rente beantragt, also sollte er auch mitarbeiten, um eine vollständige Bearbeitung möglich zu machen! Und dann heißt es wieder die böse DRV...
JoJoam 17.11.2008 | 08:35
nun, wir hatten ja dieser Tage schon einmal das Problem mit einem Vordruck, den hier im Forum keiner kannte. >>>Der Vordruck V 1057 wird versendet, wenn Sie z.B. über die Arbeitsagentur z.B. eine Umschulung o.ä. gemacht haben. Für die Zeit der Umschulung soll geprüft werden, ob diese Zeit gleichzeitig als Fachschule anerkannt werden soll. Senden Sie hierzu am Besten das Abschlusszeugnis der Umschulung o.ä. mit zurück.<<< Zumindest wenn d i e s e r Vordruck nicht eingereicht wird, ist dies kein Ablehnungsgrund. Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: selbstverständlich soll und muss der Versicherte mitwirken. Eine fehlende Mitwirkung führt am Ende zu einer Ablehnung. JoJo
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