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Experten-Antwort

Ablehnung EMR + Rehabewilligung

von Melanie W.28.04.2021 | 21:02
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, leider erhielt ich heute unterschiedliche Aussagen zu folgender Situation und möchte daher gerne wissen, was nun stimmt. Ich habe innerhalb von einer Woche eine Einladung zur stationären medizinischen Reha, aber auch die Ablehnung der EMR erhalten. Für mich völlig unverständlich, da mir mehrmals ein ärztliches Gutachten zugesagt wurde, auf dessen Einladung ich seit Monaten warte. Nun kam aber ohne irgendwelche Untersuchungen die Ablehnung. Zuerst hatte ich mit meiner Sachbearbeiterin eine "Lösung" für die für mich unerklärliche Entscheidung, mit der ich natürlich nicht zufrieden bin, besprochen. Die Idee war, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen mit der Begründung, dass bitte der Rehabericht abgewartet wird, bevor eine endgültige Ablehnung erfolgt. Als ich dann jedoch mit der ärztlichen Untersuchungsstelle gesprochen hatte, sagte man mir dort, dass ich die Reha vergessen kann, wenn ich Widerspruch einlege, also dass mir dann die Rehagenehmigung wieder entzogen werden würde. Die dritte Person, mit der ich dann sprach, sagte, dass bei mir nun "Reha vor Rente" beschlossen wurde. Aber dass sie auch nichts davon wüsste, dass mir die Reha bei Widerspruch gestrichen werden würde. (Bei der ärztlichen Untersuchungsstelle sagte man mir, dass es "Reha vor Rente" seit ca. 10 Jahren so gar nicht mehr gibt). Zudem wurde auch gesagt, dass wenn ich nun keinen Widerspruch einlege und in dem Rehabericht stehen würde, dass ich unter 6 Std. p/T arbeitsfähig sei, mein Rentenantrag von August 2020 wieder aufgerollt werden würde. Aber wo steht das? Denn ich habe Angst, dass wenn ich jetzt keinen Widerspruch einlege, ich den kompletten Antrag neu machen muss und nicht rückwirkend bearbeitet wird. Schriftlich habe ich dazu ja nichts, auf das ich mich berufen kann. Also was tun? - Widerspruch einlegen und trotzdem Reha über die DRV wahrnehmen (wenn möglich)? Oder - keinen Widerspruch einlegen und auf die Reha und die rückwirkende Bearbeitung hoffen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie W.,

Der Antwort von Siehe hier ist nichts mehr hinzuzufügen.

Zu Ihrer Frage, was genau die Zurechnungszeit ist:

Um Versicherten, die vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit.

Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.

Die Zurechnungszeit wird bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 bis 65 Jahre und 9 Monate berechnet. Bei einem Beginn im Jahr 2021 bis 65 Jahre und 10 Monate und im nächsten Jahr kommt wieder ein Monat hinzu. So geht das ganze weiter bis 2031.

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2 Antworten

Siehe hieram 29.04.2021 | 00:55
In dem Bewilligungsbescheid zur Reha müsste ein Datum stehen. 'Ihr Antrag vom xxx'. Da Sie diese Reha gar nicht beantragt hatten (sondern direkt die EMR), müsste dieses Datum dem Antragsdatum der EMR entsprechen. Sofern dem dann so ist, können Sie die Reha zunächst wahrnehmen. Dort wird dann in einem umfangreicheren Zeitraum (je nach Krankheit drei bis fünf Wochen) nochmals genauer geschaut, wo genau Ihre Einschränkungen liegen und ob diese doch tatsächlich bereits Erwerbsmindernd sind. Einen entsprechenden Entlassungsbericht erhalten dann sowohl Sie als auch die DRV. Je nach Ergebnis, das aber nur eine Empfehlung der Klinik ist, können Sie dann immer noch (wieder) die EMR beantragen, mit Hinweis, dass die umfangreichen Antragsunterlagen bereits vorliegen (dann verkürztes Antragsformular R0110 - Link siehe unten). Dann wird der (bisher abgelehnte) Vorgang wieder aufgerollt und im Zusammenhang mit den Rehaergebnissen überprüft. Hier wird dann (üblicherweise) das Datum des Rehantrages übernommen.*) Ob dies dann tatsächlich zu einer EMR führt (teilweise oder voll) entscheidet nicht die Rehaklinik sondern die sozialmedizinischen Gutachter der DRV, die aber auch nicht an die Empfehlung der Klinik gebunden sind. Vielleicht ergibt die Reha auch, dass Ihnen eine berufliche Reha (LTA) vorgeschlagen wird. Ziel ist ja zunächst immer, den Erwerbs'gefährdeten' möglichst in das Erwerbsleben zurück zu führen, wieder einzugliedern oder durch Umschulungsmaßnahmen neu zu integrieren. *)deshalb der Vergleich, was in der Bewilligung steht. Aaaaber: An dieses Datum sind Sie nicht gebunden. Denn der ursprüngliche Antrag reichte anscheinend nicht zur Bewilligung einer EMR (deshalb Ablehnung). Die Klinikergebnisse sehen aber (weil später erstellt) vielleicht schon ganz anders aus. Entsprechend könnten Sie auch 'bestimmen', dass der EMR-Antrag ab xxx (z.B. nach Reha also) gelten soll. Dann müssen die Gutachter berücksichtigen, dass sich der Gesundheitszustand erst später verschlechtert hatte und den Leistungsfall entsprechend auch später festlegen. Dies kann einen positiven Effekt haben, da sich dann die Zurechnungszeit auch erhöhen würde, kann aber auch nachteilig sein, weil ein rückwirkender Rentenanspruch dann nicht entsteht, der aber evtl. (je nach Ihrer Lebenssituation) doch benötigt wird. Hierzu können Sie sich aber auch dann während der Reha beim dortigen 'Sozialdienst' noch weiter beraten lassen. Trotzdem sollten Sie zunächst also dieses Datum prüfen (Rehantrag vom) und, sofern dieses vom EMR-Antrag abweicht, mit einem formlosen zwei- bis Dreizeiler darauf hinweisen, dass dieses Datum bitte korrigiert wird, weil die Reha aufgrund EMR-Antrag vom xxx bewilligt wurde. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung ist also zzt. nicht notwendig und würde aber tatsächlich erst einmal die bereits bewilligte Reha in den Hintergrund drängen, also auf unbestimmte Zeit verschieben, weil dann vordringlich der Widerspruch bearbeitet werden muss. Und dies ist sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse, denn vielleicht hilft die Reha ja sogar, Sie wieder 'fit' zu machen und dann arbeiten Sie halt erst mal (wieder/weiter) und beantragen erst später eine EMR oder dann bereits eine (vorgezogene) Altersrente (je nachdem, wie weit das in der 'Ferne' liegt...) Gute Besserung und viel Erfolg bei der Reha! PS Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… (auf gleicher Seite auch Broschüre zur beruflichen Reha) Link zum verkürzten Antragsformular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Melanie W.am 29.04.2021 | 10:11
Wow, vielen lieben Dank für diese umfangreiche und verständliche Antwort. Ganz ganz toll. Ich habe nachgeschaut, das Antragsdatum auf dem Rehabescheid ist gleich dem Antragsdatum der EMR. Also passt das schonmal. Das Einzige, was ich noch nicht so ganz verstanden habe: was genau bedeuten Zurechnungszeiten? Nur damit ich verstehe, ob es ggf. vor- oder nachteilig ist, das ursprüngliche Antragsdatum zu nehmen. Natürlich das oben beschriebene Prozedere vorausgesetzt. Vielen Dank :-)
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