In dem Bewilligungsbescheid zur Reha müsste ein Datum stehen.
'Ihr Antrag vom xxx'.
Da Sie diese Reha gar nicht beantragt hatten (sondern direkt die EMR), müsste dieses Datum dem Antragsdatum der EMR entsprechen.
Sofern dem dann so ist, können Sie die Reha zunächst wahrnehmen.
Dort wird dann in einem umfangreicheren Zeitraum (je nach Krankheit drei bis fünf Wochen) nochmals genauer geschaut, wo genau Ihre Einschränkungen liegen und ob diese doch tatsächlich bereits Erwerbsmindernd sind. Einen entsprechenden Entlassungsbericht erhalten dann sowohl Sie als auch die DRV.
Je nach Ergebnis, das aber nur eine Empfehlung der Klinik ist, können Sie dann immer noch (wieder) die EMR beantragen, mit Hinweis, dass die umfangreichen Antragsunterlagen bereits vorliegen (dann verkürztes Antragsformular R0110 - Link siehe unten).
Dann wird der (bisher abgelehnte) Vorgang wieder aufgerollt und im Zusammenhang mit den Rehaergebnissen überprüft.
Hier wird dann (üblicherweise) das Datum des Rehantrages übernommen.*)
Ob dies dann tatsächlich zu einer EMR führt (teilweise oder voll) entscheidet nicht die Rehaklinik sondern die sozialmedizinischen Gutachter der DRV, die aber auch nicht an die Empfehlung der Klinik gebunden sind. Vielleicht ergibt die Reha auch, dass Ihnen eine berufliche Reha (LTA) vorgeschlagen wird.
Ziel ist ja zunächst immer, den Erwerbs'gefährdeten' möglichst in das Erwerbsleben zurück zu führen, wieder einzugliedern oder durch Umschulungsmaßnahmen neu zu integrieren.
*)deshalb der Vergleich, was in der Bewilligung steht. Aaaaber:
An dieses Datum sind Sie nicht gebunden.
Denn der ursprüngliche Antrag reichte anscheinend nicht zur Bewilligung einer EMR (deshalb Ablehnung). Die Klinikergebnisse sehen aber (weil später erstellt) vielleicht schon ganz anders aus. Entsprechend könnten Sie auch 'bestimmen', dass der EMR-Antrag ab xxx (z.B. nach Reha also) gelten soll.
Dann müssen die Gutachter berücksichtigen, dass sich der Gesundheitszustand erst später verschlechtert hatte und den Leistungsfall entsprechend auch später festlegen.
Dies kann einen positiven Effekt haben, da sich dann die Zurechnungszeit auch erhöhen würde, kann aber auch nachteilig sein, weil ein rückwirkender Rentenanspruch dann nicht entsteht, der aber evtl. (je nach Ihrer Lebenssituation) doch benötigt wird.
Hierzu können Sie sich aber auch dann während der Reha beim dortigen 'Sozialdienst' noch weiter beraten lassen.
Trotzdem sollten Sie zunächst also dieses Datum prüfen (Rehantrag vom) und, sofern dieses vom EMR-Antrag abweicht, mit einem formlosen zwei- bis Dreizeiler darauf hinweisen, dass dieses Datum bitte korrigiert wird, weil die Reha aufgrund EMR-Antrag vom xxx bewilligt wurde.
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung ist also zzt. nicht notwendig und würde aber tatsächlich erst einmal die bereits bewilligte Reha in den Hintergrund drängen, also auf unbestimmte Zeit verschieben, weil dann vordringlich der Widerspruch bearbeitet werden muss.
Und dies ist sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse, denn vielleicht hilft die Reha ja sogar, Sie wieder 'fit' zu machen und dann arbeiten Sie halt erst mal (wieder/weiter) und beantragen erst später eine EMR oder dann bereits eine (vorgezogene) Altersrente (je nachdem, wie weit das in der 'Ferne' liegt...)
Gute Besserung und viel Erfolg bei der Reha!
PS
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
(auf gleicher Seite auch Broschüre zur beruflichen Reha)
Link zum verkürzten Antragsformular:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…