Hallo Christin,
ein MDK Gutachten ist für die Rentenversicherungsträger nicht bindend. Sofern Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie keine denkbare Tätigkeit 6 Stunden und mehr ausüben können, bleibt Ihnen nur der Widerspruch.
Zu bedenken ist allerdings, dass es durchaus Personen mit Ihrem Krankheitsbild gibt, die eine Tätigkeit 6 Stunden und mehr ausüben. Der bisherige Beruf spielt dabei keine Rolle, es sei denn, Sie sind vor 1961 geboren.
Daher sind Leistungen zur Teilhabe eventuell eine Option. Ein Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers kann Ihnen ggf. Möglichkeiten zu einer beruflichen Umorientierung aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung