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Ablehnung Erwerbsminderungsrente-Was nun?

von Bausch28.06.2009 | 16:28
4635 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich habe vom 01.02.2007 bis 30.06.2008 die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Im Februar 2008 beantragte ich die Verlängerung, da sich mein Gesundheitszustand in keiner auch nur etwas verbesserte. War dann bei zwei Gutachtern (Orthopäde und Neurologe) und erhielt den Bescheid für eine psychosomatische Reha (mindestens 6 Wochen). Nach langem Hin und Her war ich im März diesen Jahres "nur" bei einer orthopädischen Reha 4 Wochen. Gestern erhielt ich den Ablehnungsbescheid. Ich könnte "Tätigkeiten im Umfang von mind. 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein". In meinem Reha-Entlassungbericht (habe ich mir schon vorher vom Hausarzt geben lassen) ist angegeben: positives Leistungsvermögen: leichte Arbeiten/negatives Leist.verm. alles angekreuzt und aufgeführt außer Sinnesorgane. Für eine Tätigkeit entsprechend meines positiven und negativen Leistungsvermögen wäre ich 6 Stunden geeignet, In meinem erlernten Beruf Bankkauffrau 3 bis 6 Stunden. Ich gehe auf alle Fälle in Widerspruch, da ich wirklich keinerlei Tätigkeit 6 Stunden oder mehr machen kann. Nun zu meiner Frage: Morgen melde ich mich in der Agentur für Arbeit. Als arbeitssuchend oder krank (mir stehen noch ca. 5 Monate Krankengeld zu)? Für mich ist arbeitssuchend ein Widerspruch dafür, dass ich dem Ablehnungsbescheid widerspreche. Ich hoffe, dass alles nachvollziehbar ist und vielen Dank schon im voraus.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.06.2009 | 08:12

Siehe Beiträge von "Corletto" und "-_-".

10 Antworten

-_-am 28.06.2009 | 19:30
Wenn Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld haben, sollten Sie sich zunächst weiterhin krank melden. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollte jedoch dann später rechtzeitig erfolgen, bevor das Krankengeld ausläuft. Für die Entscheidung über den Rentenantrag sind diese Meldungen unbedeutend. Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt Sie nach der Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, während das Krankengeld sich nach der letzten Beschäftigung richtet.
Realistam 28.06.2009 | 19:33
Können Sie vielleicht noch mindestens sechs Stunden täglich als Telefonist/in, Kinokartenabreißer/in, Pförtner/in, Taxifahrer/in oder ähnlich arbeiten? Dann steht Ihnen tatsächlich keine EM-Rente mehr zu! Ein Widerspruch macht nur dann Sinn, wenn man NACHWEISLICH keine sechs Stunden täglich mehr erwerbstätig sein kann. Ihre Reha-Ärzte sehen das ganz offensichtlich anders!
Corlettoam 28.06.2009 | 19:23
Wieso wollen Sie zur Agentur für Arbeit ? Die Krankenkasse ist doch erstmal weiter für Sie zuständig , da Sie sich ja sicher morgen krank schreiben lassen werden und noch Restanspruch auf Krankengeld haben.. Wenn Sie sich jetzt weiter krank schreiben lassen, bekommen Sie weiter die restlichen 5 Monate des Krankengeldes von der Krankenkasse und kein ALG I. Krankengeld ist vorrangig vor dem ALG I zu zahlen. Erst wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist und Sie aus der Krankenkasse ausgesteuert werden, käme ALG I in Frage. Es sei denn Sie sind schon morgen wieder gesund, nicht krank geschrieben und damit arbeitsfähig. Um ALG I erhalten zu können , MÜSSEN Sie sich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung - unter Berücksichtiung/Angabe ihrer gesundheitlichen Probleme natürlich - zur Verfügung stellen. Lt. Defintion der AfA sind dies mind. 15 Stunden pro Woche. Sonst darf und kann die Agentur für Arbeit ihnen lt. Gesetz kein ALG I zahlen. Wer krank geschrieben ist, bekommt kein ALG I - bzw. nur bis max. 6 Wochen gibt es das sog. Kranken-ALG ! Wobei in jedem Fall - bei EM-Antragstellern - dann sowieso der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet werden muss und nur dieser wird dann entscheiden ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht. Das Sie sich in dem Fall dem Arbeitsmarkt sowie der Vermittlung zur Verfügung stellen - obwohl Sie ja noch den Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid laufen haben- ist übrigens KEIN Widerspruch. Ihre Arbeitsfähigkeit wird in dem Fall nur fingiert und besteht also praktisch nicht. Auch bei einer vollen EM-Rente ist man ja 3 Stunden täglich - also 15 Stunden pro Woche erwerbsfähig ! Solange wie ihr Wiederspruchsverfahren bei der RV läuft, werden Sie - im Normalfall - weder seitens der AfA vermittelt , noch müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Arbeitsplatz bemühen. Insofern nicht zur AfA sondern zum Arzt am Montag und weiter krankschreiben lassen, damit weiterhin das Krankengeld gezahlt wird. Bei der AfA reicht es, wenn Sie sich dort ca. 2 Monate v o r dem Aussteuerungstermin aus der Krankenkasse melden.
Bauscham 28.06.2009 | 20:23
Vielen Dank für die ausführliche Nachricht. Ich weiss, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf jede Tätigkeit verwiesen werden kann. Meine Ärzte und ich sind nicht der Meinung, dass ich 6 Stunden tgl. irgendeine Tätigkeit ausüben kann.Ich weiss aber auch aus eigener Erfahrung,dass Reha-Ärzte bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit mitunter anderer Meinung sind. Ich nehme täglich 11 Tabletten (5versch. Medikamente), gehe zur Physiotherapie, habe ein TENS-Gerät, Schmerztherapie, Gymnastik zu Hause, neurologische und psychiatrische Behandlung... und bin momentan gerade dazu fähig, mich selbst und meinen kleinen Haushalt (Mann, der hilft und selbständige, liebe Tochter 10 Jahre ) zu "versorgen". Ich weiss garnicht wie ich 6 Std. durchhalten soll z. Bsp. als Kinokarten-Verkäuferin....
Corlettoam 29.06.2009 | 08:58
In ihrem Falle ist sicherlich der Fehler gewesen, das Sie die orthopädische Reha und nicht die psychosomatische Reha absolviert haben.... Eine psychosomatische Reha hätte mit großer Wahrscheinlichkeit eher eine Erwerbsminderung bei ihnen ergeben. Legen Sie im Widerspruchsverfahren ihre Aufmerksamt und Gewichtung vermehrt auf ihre psychischen Erkrankungen und nicht so sehr auf die orthpädischen. Psychische und Psychiatrische Erkrankungen führen weitaus öfter zur Berentung als die orthopädischen.....
Corlettoam 29.06.2009 | 09:59
Nö, psychosomatische Rehas haben nicht immer lange Wartezeiten. Außer Sie äüßern den Wunsch nach einer ganz speziellen Klinik, aber das ist ja eher unwahrscheinlich. Bei mir hat es vom Rehanantrag bis zum Rehaantritt in einer psychosomatischen Fachklinik nicht mal 4 Wochen gedauert... Tens Behandlung, Schmerztherapie, Rückenschmerzen alles schön und gut - aber ob das für eine EM-Rente wirklich reicht ?? Psychiatrische Erkrankungen sind sehr oft weitaus schwerer weil Sie ja den Menschen in seiner Gesamheit mit allen Bereichen erfasst. Und bei ihnen liegt ja vielleicht nicht nur eine somatoforme Schmerzstörung vor, sondern vielleicht ja auch eine Depression, eine Persönlichkeitsstörung oder eine Psychose etc. pp DAS sind Erkrankungen die zur Berentung führen.... Wie gesagt, legen Sie ihre Widerspruchsbegründung auf diese Erkrankung(en). Viel Erfolg.
Bauscham 29.06.2009 | 09:36
Guten Morgen Corletto, vielen Dank für ihre Mühe. Ich sehe das mit dem psychischen Aspekt genauso. Im Reha-Entlassungsbericht steht unter anderem auch, dass bei Verdacht auf somatoforme Schmerzstörung ein psych. Gutachten zu machen ist.Die Schmerzstörung ist auch als Diagnose aufgeführt.Bei dem Verlängerungsantrag ist so einiges schief gelaufen - Unterlagen waren weg, andere Abteilung war zuständig, Kollege war krank, Abteilung ist umgezogen, Unterlagen waren wieder weg... Sicher kam die orthop. Reha zustande, damit der Fall schnell abgeschlossen wird, da ja psychosom. Rehas lange Wartezeiten haben. Ich habe heute früh schon einiges geklärt, Krankenkasse schickt mir vorsorglich ein Formular für die Familienversicherung, Versicherung besteht aber noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist über die Rentenversicherung. Mittwoch habe ich einen Termin bei meiner Psychiaterin, Krankschreibung erfolgt über Neurologen. Vielen Dank nochmal für ihre Mühe............
Bauscham 29.06.2009 | 11:11
Ich bin seit über 2 Jahren wegen einer Depression in Behandlung. Mein Neurologe ist außerdem der Meinung, dass sich die organischen Ursachen und die chronische Schmerzen die "Waage" halten. Ich gehe die Sache jetzt fundiert an, kostet mich enorme Kraft, aber das kenne ich ja........
Corlettoam 29.06.2009 | 11:16
Führen Sie den Widerspruch bitte nicht alleine, sondern mit Hilfe von Fachleuten - also des VKD oder des SoVD oder gleich einem Fachanwalt für Sozialrecht. Sie glauben gar nicht was für eine Dynamik und welche Erfolgsaussichten in einen Widerspruch kommen, der von einem dieser Institutionen geführt wird ! Nicht immer sind letztlich medizinische Gründe für die Zuerkennung einer EM-Rente massgebend , sondern immer öfter gerade auch im Widerspruchsverfahren juristische....
Bauscham 29.06.2009 | 12:16
Das werde ich so machen, bin jetzt auf der Suche nach einem versierten Sozialrechtsanwalt. Vielen, vielen Dank nochmal......
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