Hallo Peter,
die Auswahl des Gutachters obliegt grundsätzlich dem RV-Träger. Sind Sie mit dem Gutachter nicht einverstanden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger und schildern Sie den Fall und warum Sie einen anderen Gutachter wünschen. Ob dem stattgegeben wird, können wir aber nicht versprechen.