Hallo Markus S,
selbstverständlich haben Sie das Recht gegen die Ihrer Auffassung nach fehlerhaften Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers Widerspruch zu erheben.
In der schriftlichen Widerspruchsbegründung sollten Sie erläutern aus welchen Gründen die getroffene Entscheidung fehlerhaft ist. Eine ärztliche Stellungnahme, welche Ihre Ausführungen unterstützt ist hierbei sinnvoll. Alternativ können Sie auch die im Bescheid benannte Stelle aufsuchen und dort Ihren Widerspruch aufnehmen lassen
Neben Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.
Unter der Internetseite
http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm
ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.