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Experten-Antwort

Ablehnung LTA mit unverständlicher Begründung

von Watzefak11.07.2019 | 13:00
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6 Antworten

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Ich habe vor Monaten LTA beantragt. Es gab eine Reha und einen dazugehörigen Abschlussbericht der zusammengefasst sagt: "Unter den folgenden Bedingungen kann der Rehabilitant wieder arbeitsfähig werden: 1. Er macht erfolgreich eine spezifische, konkret bezeichnete Therapie und 2. Er durchläuft eine LTA erfolgreich. Sind beide Bedingungen erfüllt, kann er mehr als 6 Stunden arbeiten. Seine frühere Arbeit kann er weniger als 3 Stunden machen." Zuletzt gearbeitet habe ich in einer wesensgleichen, teilweise unglaublich ähnlichen Tätigkeit, wie meine Berufsausbildung. Ich möchte keine Details nennen, aber ich leide sehr stark unter einigen psychischen Einschränkungen in meinem Leben und dadurch kam es vor der Reha täglich in meiner Arbeit zu großen Problemen. Dies wird in dem Reha-Abschlussbericht auch detailliert beschrieben. Trotzdem lautet die Entscheidung der DRV, warum keine LTA gewährt wird, "weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als [erlernter Beruf, nicht diesselbe Bezeichnung, wie die zuletzt ausgeführte Tätigkeit] weiterhin auszuüben". Also genau das Gegenteil von dem, was die Reha-Klinik angeraten hat. Ich habe jetzt erst einmal Akteneinsicht beantragt und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Meine Fragen sind: 1. Ließt eigentlich irgendwer den Bericht en detail durch, den die Reha-Ärzte schreiben oder schauen die nur auf die Zahlen und Daten? 2. Überlegt irgendwer eigentlich, dass dieselbe Tätigkeiten in mehreren Berufen, die unterschiedlich heißen, bzw. dieselben Probleme in verschiedenen Berufen auftreten und deswegen nicht mehr ausgeübt werden können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Watzefak, Ihre Fragen sind recht spekulativ und können im Grunde hier im Forum nicht beantwortet werden! Natürlich muss man davon ausgehen, dass sich die zuständigen Ärzte, für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens, auch gewissenhaft die Entlassungsberichte durchlesen, schließlich wird hier über Schicksale entschieden. Das bei den Entscheidungen abstrakte Betrachtungen getroffen werden, beruht auf gesetzliche Änderungen und kann den Ärzten nicht angelastet werden. Sie haben die richtigen / möglichen Schritte mit dem Widerspruch und der Akteneinsicht eingeleitet. Viel Erfolg!

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5 Antworten

Miniam 11.07.2019 | 13:19
Sehr geehrte /r Watzefak, ich kann ihren Frust absolut nachvollziehen, denn mir ist ähnliches passiert und man hat tatsächlich den Eindruck, dass die Gutachten und Berichte nur überflogen werden und ich spreche da aus Erfahrung..... Ich bin für meine letzte Tätigkeit unter 3 Stunden erwerbsunfähig beschieden worden, soll aber Vollzeit in meinem erlernten Beruf arbeiten können (den habe ich im übrigen nach der Lehre nie ausgeführt), dieser Beruf ist sehr ähnlich zu der letzten Tätigkeit für die ich erwerbsunfähig bin. Das ist doch etwas paradox und ist in etwa so gelaufen wie bei Ihnen. Das ruft sieht für mich schon sehr nach Willkür aus. Viele Grüße, Mini
Miniam 11.07.2019 | 16:25
Ich finde dieses Forum wird immer unsachlicher, vielleicht sollten sich hier einige Leute mit ihrer Meinung etwas zurückhalten. An Herrn Kaiser und A.Loch: Das hier ist die Frage von Watzefak, ich habe keine Frage gestellt und deshalb brauchen Sie mir auch nicht zu antworten. Ob ich rechtlich was getan habe tut hier gar nichts zur Sache (nur zu ihrer Beruhigung, ich habe über den VdK einen wohlbegründeten Widerspruch gestellt). Ich wollte lediglich darstellen, dass es mehr Fälle gibt,die so verlaufen, bei denen man in keinster Weise nachvollziehen kann, wie die DRV diese oder jene Entscheidung begründet. Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, dass es für jemanden hilfreich sein kann, wenn er sich mit seiner Verzweiflung nicht alleine fühlen muss. Noch einmal für Watzefak, am besten machen Sie ebenfalls über einen Sozialverband einen Widerspruch. Ich habe sehr gute Erfahrung damit gemacht.
Watzefakam 12.07.2019 | 17:17
Ihr wisst aber schon, dass die Fragen in Richtung der Sachbearbeiter des LTA-Bescheides gingen und nicht in Richtung von sachkundigen Ärzten (mit sachkundig meine ich mich und meine gesundheitlichen Probleme).
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