Hallo Watzefak, Ihre Fragen sind recht spekulativ und können im Grunde hier im Forum nicht beantwortet werden! Natürlich muss man davon ausgehen, dass sich die zuständigen Ärzte, für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens, auch gewissenhaft die Entlassungsberichte durchlesen, schließlich wird hier über Schicksale entschieden. Das bei den Entscheidungen abstrakte Betrachtungen getroffen werden, beruht auf gesetzliche Änderungen und kann den Ärzten nicht angelastet werden. Sie haben die richtigen / möglichen Schritte mit dem Widerspruch und der Akteneinsicht eingeleitet. Viel Erfolg!